Einkaufsmodell

Mattenklotz verteidigt „Global Apo“

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Der ehemalige Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, Karl-Rudolf Mattenklotz, meldet sich überraschend noch einmal zum Thema „Global Apo“ zu Wort. Mattenklotz hatte einem Bericht des Magazins „stern“ zufolge gemeinsam mit rund zwei Dutzend anderen Pharmazeuten sowie mit Unterstützung zweier Großhandelstöchter von Celesio eine Einkaufsgemeinschaft in Österreich gegründet, um Rückvergütungen bei der Industrie zu erhalten.

Über seine Anwälte ließ Mattenklotz ausrichten, dass an der rechtlichen Konstruktion von „Global Apo“ nichts zu beanstanden sei: Das Bundessozialgericht habe mit seinem Urteil vom 28. Juli festgestellt, dass weder das Arzneimittelgesetz noch die Arzneimittelpreisverordnung Geltungskraft außerhalb Deutschlands haben könnten. „Dies hat zur Folge, dass Arzneimittel, die im Ausland gekauft werden, nicht den deutschen Preisvorschriften und/oder Rabattverboten unterliegen“, so Mattenklotz.

„Diese Rechtssprechung gilt auch für die Rabatte beziehungsweise Rückvergütungen, die von der Firma 'Global Apo' an deutsche Apotheker gewährt werden. Für die Frage der rechtlichen Zulässigkeit eines Rabattes ist es unerheblich, ob das verkaufte Arzneimittel über eine Grenze nach Deutschland verbracht wird, weil ein Rabatt lediglich im Rahmen des jeweiligen Kaufvertrags eine Rolle spielt, nicht aber im Hinblick auf dessen Verbringung“, so der Duisburger Apotheker, der kürzlich seine Approbation zurückgegeben hat, weil er nicht mehr als Apotheker tätig ist. „Die Gewährung der Rabatte beziehungsweise Rückvergütungen durch die Firma 'Global Apo' ist folglich rechtlich nicht zu beanstanden.“

Noch vor zwei Wochen war Mattenklotz deutlich zurückhaltender gewesen. Auf Anfrage von APOTHEKE ADHOC hatte er keine Stellungnahme zur rechtlichen Konstruktion von „Global Apo“ abgegeben. Alleine Obmann Dr. Werner Gajewski könne diesbezüglich Aussagen machen. Er selbst sei lediglich als Privatmann mit 4000 Euro bei „Global Apo“ beteiligt. Rückvergütungen habe es noch nicht gegeben, dies sei lediglich eine Option gewesen. Mattenklotz hatte außerdem erklärt, mit seinen Apotheken auch den Markennamen „Mattenklotz Apotheke“ verkauft zu haben.

Zum Hintergrund des „stern“-Berichts hatte Mattenklotz berichtet, ein ehemaliger Mitarbeiter in Österreich habe Dokumente unterschlagen und unter Androhung einer Weitergabe von Informationen an den „stern“ die Zahlung von 30.000 Euro gefordert. Dies sei von Gajewski mit den Worten „Dann machen Sie das!“ zurückgewiesen worden.

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