Otomykosen

Infectopharm bringt Clotrimazol-Ohrentropfen

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Berlin -

Mit Otomyk (Clotrimazol, Infectopharm) steht erstmals ein speziell für den Gehörgang entwickeltes und getestetes Arzneimittel zur Behandlung von Otomykosen zur Verfügung. Die Ohrentropfen sind verordnungsfähig.

Eine Otomykose – Pilzinfektion des äußeren Gehörganges – ist meist durch grauschwarze oder gelbe, von watteartigem Material umgebene Punkte sichtbar. Ist Candida albicans der Auslöser, sind die Pilze nicht sichtbar, aber es findet sich in der Regel ein verdicktes, cremig-weißes Exsudat. Behandelt wurde der Pilzbefall bislang mit dafür nicht zugelassenen antimykotischen Tropfen oder Salben.

Mit Otomyk steht jetzt ein Fertigarzneimittel zur Verfügung. Enthalten ist Clotrimazol, ein jahrzehntelang erfolgreich eingesetztes Breitspektrum-Antimykotikum bei Pilzerkrankungen der Haut. Neu ist dessen gezielte Anwendbarkeit am Ohr. Das Azol-Antimykotikum soll zweimal täglich über einen Zeitraum von 14 Tagen angewendet werden. Die konservierungsmittelfreien Ohrentropfen sind in Einzeldosen erhältlich und sind für Patient:innen ab einem Alter von einem Monat geeignet.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Ausnahme für Clotrimazol zur Behandlung der pilzbedingten Otitis externa (Otomykose) beschlossen und in die Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgenommen. Die Änderung wird mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger rechtswirksam und Otomyk kann zulasten der Kasse verordnet werden.

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