Kommentar

Zahlungsziel ist kein Ziel

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Berlin -

Die Großhändler wollen den Apothekern das Skonto zusammenstreichen. Ein Jurist sagt, dass hohe Skonti unzulässig sind. Ein zweiter Jurist sagt dazu, dass alle Skonti Rabatte sind. Die Wettbewerbszentrale verschickt Abmahnungen. Und heute tagt der Großhandelsverband Phagro.

Dass den Großhändlern Skonti als Rabattpuffer seit Jahr und Tag ein Dorn im Auge sind, ist kein großes Geheimnis. Der Außendienst warnt die Apotheker schon gefühlte Ewigkeiten vor den dramatischen Folgen des Antikorruptionsgesetzes in diesem Bereich – dummerweise muss das Gesetz erst noch geschrieben werden.

Das Thema ist immerhin gesetzt und wird diskutiert. Dr. Elmar Mand wollte mit seinem Aufsatz nach eigenem Bekunden klarstellen, dass Skonti nicht ohne Differenzierung den Rabatten zuzurechnen sind. Er vermutet die Schmerzgrenze aber aktuell bei 1 Prozent – der niedrigen Zinsen wegen.

Sein Kollege Peter von Czettritz sieht in Skonti dagegen immer eine Art versteckte Rabatte, die bei der Preisbindung berücksichtigt werden müssen. Die Wettbewerbszentrale geht der Sache angeblich aus eigenem Interesse nach. Die Frage müsse mit Blick auf das Preisrecht endlich geklärt werden. Auch wenn in der Abmahnung gegen den Großhändler AEP die radikalere Position von Czettritz indirekt zitiert wird, sieht man die Sache in Bad Homburg als ergebnisoffen an.

Und der Phagro? Beim Großhandelsverband gibt man sich unwissend, was die Abmahnungen betrifft. Es wäre in der Tat leichtsinnig, wenn die „etablierten“ Großhändler AEP öffentlich zum Märtyrer machen würden. Hinter vorgehaltener Hand hört man aus ihren Reihen aber sehr wohl die spitze Bemerkung, das habe der Newcomer jetzt von seiner zur Schau gestellten Transparenz.

Egal, wer letztlich dahintersteckt, es steht viel auf dem Spiel. Die Mehrheit der Apotheken macht keinen Hehl daraus, dass Skonti für sie eine relevante Größe sind. Neben allen Diskussionen über die Reichweite des Preisrechts, „echte“ und „unechte“ Skonti, wirft der Streit damit eine noch grundsätzlichere Frage auf: Darf es sein, dass die Apotheken mit einem gesetzlichen Versorgungsauftrag ausgestattet sind und gleichzeitig wirtschaftlich abhängig von den Rabatten ihrer Lieferanten?

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