Rahmenvertrag

DocMorris klopft bei Kassen an

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Die niederländische Versandapotheke DocMorris will dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung zwischen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) beitreten. „DocMorris hat eine Beitrittserklärung abgegeben“, bestätigte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbands gegenüber APOTHEKE ADHOC. Bislang ist aber noch nicht entschieden, ob die Celesio-Tochter Kassenpatienten aus Deutschland unter den gleichen Bedingungen versorgen darf wie deutsche Apotheken.

Ob dem Ersuchen von DocMorris stattgegeben wird, ist noch offen: Derzeit laufe eine Rechtsprüfung in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), sagte die Kassen-Sprecherin. Der Kontrakt gilt für Apotheken, die einem Landesapothekerverband angehören oder dem Rahmenvertrag beigetreten sind. Ob diese Formulierung DocMorris als Vertragspartner zulässt, wird jetzt geprüft.

Mit dem Beitritt könnte DocMorris die jahrelange Diskussion um den Anspruch auf die Erstattung gezahlter Herstellerrabatte beenden. Gegenüber den Aktionären hatte Celesio-Chef Dr. Fritz Oesterle vor einigen Wochen erklärt, das Thema sei mit dem Beitritt für die Zukunft vom Tisch.

Die Apotheken erlassen den Kassen den Herstellerabschlag und bekommen ihn anschließend von den Herstellern erstattet. Diese Regelung gilt jedoch bislang nur für deutsche Apotheken; das Bundessozialgericht hatte vor einem Jahr entschieden, dass DocMorris als ausländische Versandapotheke keinen Anspruch auf die Erstattung hat.

Laut Oesterle verhandelt DocMorris derzeit intensiv mit den Herstellern, wie mit dem Urteil umgegangen wird. Während die Celesio-Tochter offenbar nach wie vor auf eine Erstattung hofft, fordern einige Hersteller bereits an DocMorris gezahlte Abschläge zurück. Über die Höhe dieser Forderungen machte Oesterle nichts bekannt: Alles sei im Fluss, jede Zahl könne morgen falsch sein.

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