Erstes Urteil am 9. Dezember

dm-Apotheke: Bald Termin am BGH?

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Karlsruhe -

Das Landgericht Karlsruhe prüft seit heute, ob die Drogeriemarktkette dm ihre Versandapotheke weiter betreiben darf. „Es geht um ein ganzes Geschäftsmodell“, machte der Vorsitzende Richter Steffen Wesche deutlich – nicht nur um einen Werbeauftritt.

Im Kern stand die Frage, ob der Internetauftritt von dm und der vor nicht mal einem Jahr gegründeten Versandapotheke dm-med getrennt genug sind. „Ist das eine Ecke in der Drogerie oder eine Apotheke, die mit einer Drogerie kooperiert?“, fragte Wesche. Ein Urteil will das Gericht am 9. Dezember sprechen. Das Verfahren dürfte durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen; man erwarte nicht, dass das in der ersten Instanz endet, hieß es direkt heute vom Richter.

Dem Unternehmen wird vorgeworfen, mit dem Versand von OTC-Arzneimitteln über eine tschechische Tochtergesellschaft gegen zentrale Vorgaben des Arzneimittel- sowie des Apothekenrechts zu verstoßen. Kläger ist die Wettbewerbszentrale. Im Gerichtssaal war es voll, dm ist unter anderem mit einem Geschäftsführer vertreten und auch die mediale Resonanz ist groß.

Die Wettbewerbszentrale verlangt von der Beklagten, es zu unterlassen, apothekenpflichtige Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder in den Verkehr zu bringen. Der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, bezieht sich in dem wettbewerbsrechtlichen Streit unter anderem auf das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung.

Kunden in Gefahr oder kundig genug?

Vor Gericht argumentierte der Anwalt der Wettbewerbszentrale unter anderem: „Arzneimittel sind eine besondere Ware.“ Nehme man nicht benötigte Präparate oder dosiere falsch, drohten Gesundheitsschäden. Ferner bräuchten Verbraucher eine Auswahl. Auch Richter Wesche hatte betont, dass Kunden über die dm-Homepage – anders als etwa auf Plattformen wie Amazon – nur auf diese eine Online-Apotheke dm-med geleitet würden.

Die dm-Anwälte hingegen betonten, dass die Gesundheit dadurch nicht stärker gefährdet werde als bei einer größeren Auswahl. Zudem sei der Versandhandel bei Apotheken seit rund 20 Jahren erlaubt, ohne dass dies Probleme zur Folge gehabt hätte. Darüber hinaus brauche man mehrere Klicks, um auf die Unterseite von dm-med zu kommen, es gebe etwa separate Warenkörbe und Rechnungen. Die Menschen nutzten das Internet heute so kundig, um das zu verstehen, sagte einer der Anwälte. „Wir reden über das Jahr 2026.“

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