Versandapotheken

Apotheken-A: DAV zieht vor Gericht

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Berlin -

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) will vor Gericht gegen die Nutzung des Apotheken-A bei dm vorgehen. Nach Zur Rose habe nun auch die Drogeriemarktkette dm die Frist zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung verstreichen lassen. „Der DAV wird daher die kurzfristige gerichtliche Überprüfung herbeiführen“, erklärte ein Sprecher.

Die Kooperation zwischen der Versandapotheke Zur Rose und dm hatte es ermöglicht, dass das Wahrzeichen der Apotheken seit Jahresbeginn an zahlreichen dm-Märkten prangt. Der DAV hatte daraufhin eine Unterlassungserklärung an die Kooperationspartner geschickt: Die Darstellung des Apotheken-A in einer Kiste und die Platzierung in Drogerien verstoßen demnach gegen die Markensatzung.

Dass Firmenchef Walter Oberhänsli mittlerweile eingeräumt hat, die Nutzung des Apotheken-A sei keine gute Idee gewesen, bestärkt den DAV: Man frage sich, „warum nach dieser Einsicht und dem offensichtlichen Verstoß gegen die geltende Markensatzung die Entfernung der rechtswidrigen Werbung bisher nicht vorgenommen wurde.“ Offenbar lohne sich jeder weitere Tag der rechtswidrigen Nutzung, kritisiert der DAV.

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