Pilotprojekt der Krankenkassen

Hilfsmittel-E-Rezept schon ab 2024

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Berlin -

Beim E-Rezept wird auf die Tube gedrückt. Eigentlich sollten Hilfsmittel erst ab 2026 elektronisch verordnet werden können. Doch weil sieben große Krankenkassen Verträge mit vier Industriepartnern geschlossen haben, können bereits ab 2024 Kompressionsstrümpfe & Co. papierlos verordnet werden.

Der Rollout des E-Rezeptes läuft alles andere als rund. Im Zuge der flächendeckenden Einführung galt es einige Hürden zu überwinden. In puncto Hilfsmittel-E-Rezept wollen die Kassen vorbereitet sein und schon im kommenden Jahr beginnen, eine praxistaugliche Blaupause für die gesetzlich geforderte Umsetzung im Jahr 2026 zu erstellen.

34 Millionen Versicherte

Möglich macht dies der Kassenverbund aus AOK Bayern, Barmer, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse (HEK), IKK classic und Techniker Krankenkasse (TK), die rund die Hälfte aller Versicherten in Deutschland – rund 34 Millionen Menschen – vertreten. Die Kassen haben sich bereits im Frühjahr zur „Arbeitsgemeinschaft eGesundheit Deutschland“ (Arge) zusammengeschlossen, um Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen in Zusammenarbeit umzusetzen.

Dazu wurden Verträge mit verschiedenen Unternehmen geschlossen – den PVS-Herstellern CompuGroup Medical (CGM) und Medisoftware, der Arge DiGHIMI – bestehend aus den IT-Systemanbietern HMM Deutschland, Medicomp und der Opta data – sowie dem IT-Dienstleister CGI Deutschland.

An den technischen Vorrausetzungen wird gearbeitet, sodass ab Anfang kommenden Jahres digitale Hilfsmittelrezepte ausgestellt und eingelöst werden können. Ziel des Projektes ist es, allen Beteiligten – Versicherte, Verschreibende sowie Leistungserbringer – einen neuen, einfachen und sicheren papierlosen Prozess zur Verfügung zu stellen. Zum Start können zunächst orthopädische Hilfsmittel wie beispielsweise Kniebandagen, Schuheinlagen und Kompressionsstrümpfe elektronisch verordnet werden, für die bislang rund 35 Millionen Papierrezepte pro Jahr ausgestellt werden. Sukzessive sollen weitere Produktgruppen folgen.

Müssen Apotheken mitmachen?

Nach § 360 Sozialgesetzbuch (SGB V) wird das E-Rezept für Hilfsmittel erst zum 1. Juli 2026 verpflichtend. Apotheken sind somit nicht verpflichtet, vor dem Stichtag Hilfsmittel-E-Rezepte anzunehmen und zu beliefern. Zudem ist unklar, ob die Softwarehäuser entsprechende Funktionen in der Warenwirtschaft der Apotheken bis Anfang 2024 bereitstellen, mit denen die Belieferung von Hilfsmittel-E-Rezepten möglich ist. Sollte die Software den Vorgang unterstützen, können die Apotheken selbst entscheiden, ob sie am Pilotprojekt teilnehmen oder nicht.

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