Änderung der Sars-CoV-2-AMVV

Paxlovid ab jetzt vom Arzt

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Berlin -

Bislang wird das antivirale Corona-Medikament Paxlovid (Nirmatrelvir/ Ritonavir) nur selten verordnet. Eine Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) soll den Zugang künftig erleichtern: Ärzt:innen können das Medikament ab sofort direkt an die Patient:innen aushändigen. Für Apotheken gibt es neue Regelungen zur Vergütung.

Eigentlich obliegt das Dispensierrecht der Apotheke. Durch die neue, im Bundesanzeiger veröffentliche Änderung, können Ärzt:innen das Covid-Medikament Paxlovid künftig jedoch direkt in der Praxis abgeben. Außerdem dürfen sie „bis zu fünf Therapieeinheiten je Arztpraxis von ihrer regelmäßigen Bezugsapotheke, beziehen, vorrätig halten und an Patientinnen und Patienten abgeben“.

Der Gang zur Apotheke entfällt somit und soll dadurch den Zugang zur antiviralen Medikation erleichtern. Die Abda hatte die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums bereits massiv kritisiert. „Die ABDA lehnt die Überlegung, Arzneimittel außerhalb des eingespielten und sicheren Vertriebswegs über die Apotheken abgeben zu lassen, aus grundsätzlichen Erwägungen strikt ab“, heißt es in einer Stellungnahme.

Grund für die Änderung: Bislang wird Paxlovid nur sehr selten verordnet. Zahlreiche Packungen des Medikaments stehen vor der Vernichtung, weil sie keine Verwendung finden und ablaufen. Bereits im März erklärte die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (DEGAM), Nachfrage und Verschreibung von Paxlovid seien aktuell in der hausärztlichen Versorgung eine Randerscheinung. Das könnte sich durch die aktualisierte Verordnung künftig ändern – so ist zumindest die Hoffnung.

Wie sieht die Vergütung aus?

Ärzt:innen erhalten im Zusammenhang mit der Abgabe der vom Bund beschafften zugelassenen antiviralen Arzneimittel zur Behandlung von Covid-19-Erkrankungen eine Vergütung in Höhe von 15 Euro je abgegebene Packung. Anspruch auf Vergütung haben nur hausärztlich tätige Ärzt:innen mit Ausnahme der Kinder- und Jugendärzt:innen.

In puncto Vergütung hat sich nun auch für die Apotheken einiges geändert. Bislang haben die Apotheken für die Abgabe von Paxlovid pauschal 30 Euro erhalten. Nun wird zwischen verschiedenen Fällen differenziert:

  • Bei Belieferung von Rezepten direkt an den/die Patient:in erhalten Apotheken weiterhin eine Vergütung in Höhe von 30 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Packung. Sofern die Abgabe im Wege des Botendienstes der Apotheken erfolgt, erhalten Apotheken eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 8 Euro einschließlich Umsatzsteuer je erbrachten Botendienst.
  • Bei Abgabe an Ärzt:innen, die Anspruch auf eine Vergütung nach SARS-CoV-2-AMVV § 4a Absatz 3 haben, erhalten Apotheken eine Vergütung in Höhe von 15 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebene Packung. (+ ggf. 8 Euro pro Botendienst)
  • Bei Abgabe an vollstationäre Pflegeeinrichtungen erhalten Apotheken eine Vergütung in Höhe von 15 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebene Packung. (+ ggf. 8 Euro pro Botendienst)
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