Beschluss der Bund-Länder-Runde

Lockdown ab Mittwoch

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Berlin -

Das öffentliche Leben in Deutschland wird angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie schon ab dem kommenden Mittwoch (16. Dezember) drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten am Sonntag mit. „Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch“, sagte Merkel.

Schüler und Kita-Kinder sollen spätestens ab Mittwoch deutschlandweit wann immer möglich für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben. Das vereinbarten Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Sonntag bei einem Corona-Krisengespräch. Ausnahmen und eine Notbetreuung sind möglich und in einigen Bundesländern gelten solche Regeln bereits ab Montag.

An Silvester und Neujahr wird in Deutschland angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Sonntag wird zudem der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten am Sonntag mit.

Am Morgen war eine Beschlussvorlage bekannt geworden, die in den Beratungen im Bund-Länder-Kreis vom Samstag mit einzelnen Ländern abgestimmt war. Der Inhalt des Papiers soll nach weiteren Informationen zwischen Merkel, dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) sowie dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), grundsätzlich konsentiert sein. Müller ist zurzeit Vorsitzender der Runde der Ministerpräsidenten.

Für den Zeitraum vom 16. Dezember bis 10. Januar empfiehlt der Entwurf auch deutliche Kontakteinschränkungen an den Schulen und Kitas. „Kinder sollen in dieser Zeit wenn immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt“, heißt es in dem Papier. Für Eltern sollten nach diesen Vorstellungen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können.

Mit der zunehmenden Mobilität und den damit verbundenen zusätzlichen Kontakten in der Vorweihnachtszeit deute sich in den Fallzahlen erneut eine steigende Tendenz an. „Deshalb ist es erforderlich, weitere Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten zu ergreifen. Ziel ist es die Zahl der Neuinfektionen wieder so deutlich zu reduzieren wie es im Beschluss vom 25. November definiert ist, so dass es den Gesundheitsämtern wieder möglich wird, Infektionsketten möglichst vollständig identifizieren und unterbrechen zu können und so die Zahl der Erkrankten weiter zu senken“, heißt es im Entwurf.

Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird in dem Entwurf vorgeschlagen, dass die Länder in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen „Treffen mit fünf Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre im engsten Familienkreis“ zulassen können. „Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche)“, heißt es im Entwurf.

Zum engsten Familienkreis zählen dem Papier zufolge sowohl Ehegatten als auch sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet. Damit würden die eigentlich geplanten großzügigeren Lockerungen zu Weihnachten, die bis zu zehn Personen vorsahen, einkassiert.

Am Silvester- sowie am Neujahrstag soll laut den Plänen bundesweit ein „An- und Versammlungsverbot“ umgesetzt werden. Darüber hinaus soll ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen gelten, die von den Kommunen bestimmt werden. Der Feuerwerksverkauf soll in diesem Jahr generell verboten werden. Zudem soll das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten werden. „Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt“, heißt es in dem Entwurf.

Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios sollen nach diesen Vorstellungen geschlossen werden, „weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist“.

In einem offenen Brief an die Bundesregierung haben 28 deutsche Einzelhändler gewarnt, dass ein Großteil der Geschäfte in Innenstädten einen frühen harten Lockdown nicht überstehen würde. Ein harter Lockdown schon diese Woche „wäre das Ende der Innenstädte wie wir sie heute kennen“, heißt es in dem Brief. „Man darf jetzt keinesfalls das gesamte Weihnachtsgeschäft ausschließlich den Online-Giganten überlassen“, schreiben die Unterzeichner. „Bei einem erneuten Lockdown droht dem Handel eine Erosion, die menschlich, kulturell und auch wirtschaftlich nicht nur desaströse Folgen, sondern irreparable wirtschaftliche Auswirkungen nach sich zieht», warnen die Händler.

 

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