Corona-Impfung: Arzt darf Patienten priorisieren Alexandra Negt, 11.01.2021 17:12 Uhr
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Die Stiko hat die Impfempfehlungen überarbeitet. Im Einzelfall muss der Arzt die Entscheidung übernehmen, ob eine Person priorisiert geimpft wird, oder nicht. Foto: Tong_stocker/shutterstock.com
Berlin - Die Reihenfolge, wer zuerst eine Impfung Covid-19 erhalten sollte, war zunächst klar definiert. Nun hat die Ständige Impfkommission (Stiko) die Empfehlungen überarbeitet: Da bei der Priorisierung nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen berücksichtigt werden können, obliegt es im Einzelfall der für die Impfung verantwortlichen Person, ob jemand priorisiert geimpft werden soll oder nicht. Der Arzt muss dann die Einteilung in die jeweilige Priorisierungskategorie übernehmen.
Aktuell sind in Deutschland zwei Vakzine gegen Corona zugelassen; die beiden mRNA-Impfstoffe sind zunächst nur in begrenzten Stückzahlen verfügbar, sodass eine Priorisierung der Impflinge erfolgen muss. Die Stiko hatte hierzu klare Empfehlungen herausgegeben: So teilt sich Impfreihenfolge in insgesamt sechs Gruppen auf. In der ersten Gruppe sind Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen, Personen im Alter von über 80 Jahren, Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen, Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen, Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege, sowie Personen, die andere Tätigkeiten in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohnern ausüben.
Nun wurden die Impfempfehlungen aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass nicht alle Risikogruppen im Einzelnen berücksichtigt werden können. Das bedeutet, dass im Einzelfall der Arzt die Einteilung übernehmen muss.
So heißt es in der aktuellen Überarbeitung: „Bei der Priorisierung innerhalb der Covid-19-Impfempfehlung der Stiko können nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen berücksichtigt werden. Deshalb sind Einzelfallentscheidungen möglich. Es obliegt den für die Impfung Verantwortlichen, Personen, die nicht explizit genannt sind, in die jeweilige Priorisierungskategorie einzuordnen. Dies betrifft zum Beispiel Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen, für die bisher zwar keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bezüglich des Verlaufes einer Covid-19-Erkrankung vorliegt, für die aber ein erhöhtes Risiko angenommen werden kann.“
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