Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Bund will Impfpflicht beibehalten

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Berlin -

Die Bundesregierung möchte die einrichtungsbezogene Impfpflicht beibehalten, hat aber wenig belastbare Daten zur Verfügung. Dies geht aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervor.

Die Unionsfraktion im Bundestag hat sich über die „tatsächliche Wirkung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ von der Bundesregierung unterrichten lassen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gibt es derzeit keinen Anlass, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu beenden. Grund ist die mangelnde Erkenntnis nach Versorgungsengpässen oder Personalmangel.

Der Bundesverbände privater Anbieter sozialer Dienste ist derweil für die Aufhebung der Impfpflicht, ebenso ist der Krankenhausverband für die sofortige Aussetzung.

4 Prozent im Januar ungeimpft

Flächendeckende Angaben nach Impfquoten sind dem Bund nicht bekannt, aber eine Stichprobe ergab laut Bundesregierung im Zeitraum vom 10. bis 27. Januar 2022 eine Impfquote bei medizinischem Personal von 96,9 Prozent – allerdings wurden nur 78 Beschäftigte befragt. Eine Onlinebefragung von Krankenhauspersonal ergab für den Zeitraum 18. Oktober 2021 bis 15. November 2021, dass 92 Prozent des teilnehmenden Personals vollständig geimpft waren, 4 Prozent waren ungeimpft – hier wurde über 16.000 Beschäftigte in 104 Kliniken befragt. In 5 Prozent der Einrichtungen war allerdings nur jeder Fünfte vollständig geimpft und im März betrug die Quote der aufgefrischten Impfungen zwei Drittel. Die Durchführung der Impfpflicht überwachen Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort.

Impfpflicht erhalten

Zum Jahresende läuft die aktuelle Regelung zur Impfpflicht im Gesundheitssektor aus. Der Bund möchte die Impfpflicht offenbar gern über das Jahresende weiterführen und stimmt das Vorgehen mit den Ländern und Verbänden ab. Der Bundesregierung sind nach eigenen Angaben keine problematischen Versorgungsengpässe infolge der Sektorimpfpflicht bekannt. Apothekenpersonal, welches in betroffenen Einrichtungen Impfungen verabreicht, muss einen Immunitätsnachweis vorlegen.

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