Berufsrecht

Umfrage: Berufsverbot für Apotheker

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Berlin -

In Großbritannien wurden gegen fünf Apotheker vorübergehende Berufsverbote verhängt, weil sie verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept abgegeben hatten. Solche befristeten Verbote gibt es in Deutschland kaum. Hierzulande werden nur besonders schwere Verstöße mit dem Entzug der Approbation bestraft; nach einigen Jahren können sich Apotheker wieder rehabilitieren. Erstaunlich viele Pharmazeuten wünschen sich allerdings, dass kleinere Vergehen mit vorübergehenden Berufsverboten geahndet werden können.

Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC kritisierten 39 Prozent der Teilnehmer, dass die Sanktionen in Deutschland viel zu lasch seien, und forderten ein Berufsverbot für Apotheker. 45 Prozent meinen jedoch, dass es für Verstöße bereits die Regelungen des Strafrechts gebe.

Jeder Zehnte ist der Meinung, dass strengere Strafen nicht notwendig seien, weil Apotheker sich nichts zuschulden kommen lassen. 3 Prozent der Teilnehmer gaben an, dass sich Berufsverbote bei Selbstständigen ohnehin nicht durchsetzen ließen. 3 Prozent gaben an, keine Meinung zu dem Thema zu haben.

An der Umfrage nahmen am 11. und 12. April 268 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.

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