AvP-Insolvenz

TK: Sonderzahlung für AvP-Apotheken

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Berlin -

Mit vorgezogenen Zahlungen will die Techniker Krankenkasse (TK) Apotheken, die vom Zahlungsausfall bei AvP betroffen sind, schnell und unbürokratisch unterstützen. So sollen entstandene Liquiditätsengpässe überbrückt werden können.

Zum einen verspricht die TK eine Sonderzahlung an das neue Rechenzentrum der Apotheken; eine reguläre Abschlagszahlung soll von Anfang November auf Mitte Oktober vorgezogen werden. Außerdem verzichtet die TK darauf, die vertraglich geregelte Abrechnungsfrist durchzusetzen. Das bedeutet, dass Apotheken, die noch kein neues Rechenzentrum gefunden haben, drei Monate statt einen Monat Zeit haben, das Rezept in die Abrechnung zu geben, ohne eine Strafzahlung befürchten zu müssen.

Mögliche Retaxationen will die TK frühestens ab Anfang 2021 mit den Apotheken verrechnen. „In dieser für die betroffenen Apotheken sehr schwierigen und teils existenzbedrohenden Situation helfen wir auf mehreren Ebenen“, sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK. „Es ist uns wichtig, damit einen Beitrag zur sicheren Arzneimittelversorgung durch die niedergelassenen Apotheken zu leisten.“

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