Medical Network Stiftung schließt Kooperation

AvP-Angebot der Deutschen Bank

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Berlin -

Von der AvP-Pleite betroffene Apotheken benötigen meist kurzfristig Geld. Mal stundet der Großhandel die Rechnung, mal gewährt die Apobank einen günstigen Kredit oder das neue Rechenzentrum eine umfassende Vorauszahlung. Auch die Deutsche Bank hat ein Angebot für die Apotheken: Zusammen mit der Medical Network Stiftung wurde eine Überbrückungskredit entwickelt, um die eingefrorenen Rezeptwerte zwischenzufinanzieren.

Bis vor wenigen Wochen habe niemand in der Branche eine Pleite eines Rezeptabrechners für möglich gehalten, so Dirk Bungenstock, Vorstand der Medical Network Stiftung, ein Netzwerk im Gesundheitswesen mit Sitz in Berlin. Er rechnet angesichts der unsicheren Fakten- und Rechtslage damit, dass die betroffenen Apotheken auch im besten Fall lange auf eingehende (Teil-)Zahlungen durch die AvP-Verwalter warten müssen.

Um Apotheken schnell zu helfen, bietet die Stiftung in Kooperation mit der Deutschen Bank Darlehenslösungen für die individuellen Forderungen. „Unsere Experten unterstützen betroffene Apotheker bei der schnellen und vollständigen Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen, während die mit der Prüfung beauftragten Mitarbeiter der Deutschen Bank alle Anträge besonders schnell und möglichst unbürokratisch bearbeiten sollen“, erklärt Bungenstock die Arbeitsteilung.

Die Fäden laufen bei der Deutschen Bank in der Region Nord-West zusammen. In sieben Regionen bundesweit hat das Bankhaus teilweise bis zu zehnköpfige Teams, die sich mit dem Heilwesen befassen. Unter den Heilberuflern sind die Apotheker zwar tendenziell schwächer vertreten, aber dennoch eine bedeutende Größe hinter der Apobank als Standesbank: Einige hundert Apotheken, die von der AvP-Krise betroffen sind, arbeiten mit der Deutschen Bank zusammen, also etwa jeder zehnte Geschädigte.

Die Darlehen sollen in Höhe und Laufzeit möglichst variabel gestaltet werden können, so Maik Schönwetter, der für die Stiftung die Verträge federführend verhandelt hat. Dennoch sei eine Mindestbonität weiterhin nötig, „diese ist aber in aller Regel für Apotheken, die vor Corona und der AvP-Pleite ordentlich liefen, durchaus darstellbar“, so der Finanzierungsfachmann. Anfragen können über ein gesondertes Formular auf der Webseite der Stiftung eingeben werden.

Wer zur Überbrückung seiner Liquiditätskrise eher kleinere Summe benötigt, kann über die Stiftung beim Factoringanbieter A.B.S. Global Factoring die „kleine Lösung“ wählen. Es handele sich dabei um eine volldigitale Lösung unter Rückgriff auf das Produkt „Quickpaid“, erklärt Bungenstock. Online können die Apotheken so bis zu 30.000 Euro erhalten, wenn sie ihre Wareneinkaufs- und Dienstleisterrechnungen hochladen. Die Rückzahlung wird für bis zu 120 Tage ausgesetzt.

 

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