Rezeptabrechnung

AvP schickt Monatsabrechnung

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Berlin -

Das insolvente Rechenzentrum AvP hat seinen Kunden jetzt überraschend die Abrechnungsunterlagen für August zur Verfügung gestellt. Damit können die Inhaber jetzt zumindest ihre Außenstände belegen.

Per Mail wurden die Kunden gestern informiert, dass ihre Abrechnungsunterlagen erstellt seien. Nicht immer waren die Informationen sofort im Account hinterlegt. Doch zumindest dürften die Apotheken in Kürze über Dokumente verfügen, die auch für die Steuererklärung wichtig sind. Einerseits können die Apotheken auf dieser Basis ihre Umsatzsteuervoranmeldung leisten, andererseits ihre Außenstände gegenüber dem Fiskus belegen.

Schon vor zwei Wochen hatte der Dresdner Steuerberater Stefan Kurth darauf hingewiesen, dass mit der Finanzverwaltung über eine mögliche Stundung gesprochen werden müsse. Denn durch die bei wirksamer Abtretung erfolgte Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung der Kassen an AvP sei der Leistungsaustausch vollzogen und entsprechend auch die Umsatzsteuer abzuführen, so seine Erklärung. Dasselbe gelte für die nächste Vorauszahlung der Gewerbesteuer am 15. November.

Auch wenn AvP also vorerst kein Geld auszahlt, dürften die Unterlagen hilfreich sein, um die offenen Zahlungen gewinnmindernd berücksichtigen und eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen zu können.

 

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