Rx-Boni

Landesberufsgericht verbietet Bonustaler

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Berlin -

Gerade erst hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Haltung zu Rx-Boni präzisiert, da gibt es vor dem nächsten Berufsgericht den K.o. für die Bonustaler eines bayerischen Apothekers: Das Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberlandesgericht München hat gegen den Apotheker einen Verweis ausgesprochen. Die von der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) geforderte Geldbuße verhängte das Gericht nicht, weil der Apotheker sein Bonusmodell zwischenzeitlich selbst eingestellt hatte.

Der Apotheker hatte seinen Kunden für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Bonustaler geschenkt. Die Taler konnten bei späteren Einkäufen sowie in anderen Geschäften eingelöst werden. Laut einer Mitteilung der Kammer hat das Landesberufsgericht heute festgestellt, dass Verstöße gegen das Arzneimittelpreisrecht berufsrechtlich ohne Einschränkungen sanktionierbar seien.

Der BGH hatte in der vergangenen Woche erneut geurteilt, dass Rx-Boni bis zu einer Höhe von einem Euro pro Arzneimittel wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Allerdings könnten die Aufsichtsbehörden unabhängig von einer wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeit gegen jeden Verstoß vorgehen, so der BGH.

Das Landesberufsgericht hat dies in seinem rechtskräftigem Urteil ebenso gesehen: Aus Sicht der Richter haben die preisrechtlichen Bestimmungen in Arzneimittelgesetz und Arzneimittelpreisverordnung Vorrang vor den Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes (HWG). Die Berufung des Apothekers gegen die Entscheidung des Berufsgerichtes München aus dem März vergangenen Jahres wurde als unbegründet zurückgewiesen.

Laut dem Landesberufsgericht gibt es auch aus verfassungsrechtlicher Sicht keinen Grund, sich nicht der bislang einheitlichen Rechtsprechung der Berufsgerichte anderer Kammerbezirke anzuschließen, zitiert die Kammer das Gericht.

Die BLAK freut sich über diese Entscheidung. Man erwarte nun, „dass alle bislang vergleichbar rechtsirrig agierenden Apothekerinnen und Apotheker in Bayern umgehend ihre rezeptbezogenen Boniaktionen einstellen werden“.

Schon am kommenden Freitag gibt es die nächste Verhandlung, wiederum vor dem OLG München. Dann wird das Bonusmodell einer easy-Apotheke verhandelt. Hier hatte das Berufsgericht Nürnberg/Fürth in erster Instanz eine Geldbuße von 5000 Euro gegen den Apotheker verhängt. Da der Fall vor dem Landesberufsgericht von demselben Vorsitzenden Richter verhandelt wird, ist man bei der BLAK zuversichtlich.

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