Rx-Boni

5000 Euro für 30 Cent

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Berlin -

Ein Apotheker aus Bayern muss wegen seiner Bonustaler 5000 Euro Geldbuße zahlen. Das Berufsgericht für Heilberufe am Landgericht München I sah in dem Bonussystem einen Verstoß gegen die Preisbindung und die Berufsordnung. Eine Bagatellgrenze wollten die Richter nicht ziehen – obwohl der Gegenwert der Taler bei 30 bis 40 Cent lag.

 

Der Apotheker hatte im November 2010 ein Bonussystem mit Talern gestartet. Pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel erhielten die Kunden einen Taler, also maximal drei Taler pro Rezept. Diese konnten in rund 60 weiteren Geschäften des Ortes eingelöst werden – für zehn Taler gab es beispielsweise einen Erdbeerbecher im Eiscafé. Der Apotheker hatte die Taler später bei den Geschäften ausgelöst. Trotz Aufforderung der Kammer hatte er das Bonusmodell nicht eingestellt.

Der Urteilsbegründung zufolge hat der Apotheker gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und die Berufsordnung der Kammer verstoßen. Das Gesetz sehe einen einheitlichen Abgabepreis bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vor: „Ein Betablocker kostet in Hamburg genauso viel wie in einer kleinen Ortschaft in Niederbayern oder Hessen“, heißt es im Urteil. Diese Regelung solle das hohe Gut einer flächendeckende Versorgung gewährleisten.

 

 

Bei den Talern handele es sich aber um einen „versteckten Barrabatt“. Dieser sei auch nach den Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) „schlichtweg verboten“, so das Berufsgericht. Trotz des geringen Werts der Taler könnten die Kunden ihren wirtschaftlichen Vorteil erkennen. Deshalb habe der Apotheker sein Bonussystem schließlich auch betrieben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seinen Entscheidungen zu Rx-Boni im Herbst 2010 wettbewerbsrechtlich keine Einwände gegen Boni von rund einem Euro. Doch aus Sicht des Berufsgerichts sind Apotheken besondere Marktteilnehmer. Jedes Abweichen vom gesetzlich geregelten Abgabepreis sei „spürbar“ und daher auch eine Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, der Apotheker kann in Berufung gehen.

Zuvor hatte bereits das Berufsgericht Nürnberg-Fürth auf Antrag der Kammer ebenfalls ein Bußgeld von 5000 Euro gegen einen Apotheker verhängt. Auch diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Ein Berufsgericht in Mainz hatte dagegen ein identisches Bonusmodell Anfang des Jahres erlaubt. Zahlreiche berufsgerichtliche Verfahren zum Thema Rx-Boni sind noch in anderen Bundesländern anhängig.

 

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