BtM-Formretax

Retax-Sperre gilt nur für NRW

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Berlin -

Der Ärger mit den Retaxationen aufgrund von Formfehlern auf BtM-Rezepten schien schon ausgestanden: Die Novitas BKK, die BKK vor Ort und die BKK Hoesch werden abgesetzte Beträge zurückerstatten und nicht weiter auf Null retaxieren. Doch jetzt stellt sich heraus: Die Regelung gilt vorerst nur für Nordrhein-Westfalen (NRW), in anderen Bundesländern werden die Kürzungsbeträge derzeit abgesetzt. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat es übernommen, die Regelung auf die anderen Bundesländer zu übertragen.

 

Anfang Juni hatten die Landesapothekerverbände Nordrhein (AVNR) und Westfalen-Lippe (AVWL) und die drei Kassen mit ihrem BKK-Landesverband Nordwest den Retaxstreit beigelegt. Bis zum Jahresende sollen die Apotheken die Beträge für alle nicht bestandskräftigen Retaxationen zurückerstattet bekommen. Die Regelung greift demnach nur, wenn die Apotheke zuvor Einspruch gegen die Retaxation eingelegt hatte. Die drei Kassen haben sich zudem verpflichtet, künftig keine BtM-Rezepte mehr wegen Formfehlern zu retaxieren.

Ein Sprecher der Novitas BKK bestätigte auf Nachfrage, dass die Vereinbarung derzeit nur für NRW gilt. „Der Ball liegt jetzt beim DAV“, so der Sprecher. In Berlin müsse man sich jetzt um eine entsprechende Regelung für die anderen Bundesländer kümmern. „Wir gehen aber davon aus, dass dies unproblematisch ablaufen wird“, so der Novitas-Sprecher.

Im Streit um die Null-Retaxation haben die Kassen eingelenkt, Fehler auf BtM-Rezepten wollen sie trotzdem aus der Welt schaffen: „Über eine Verbesserung der Verordnungsqualität werden wir in Gesprächen bleiben und auch die Ärzte einbeziehen“, kündigte der Sprecher an. Eine inhaltliche Diskussion sei jedoch leichter zu führen, wenn man dabei nicht um Geld streite.

Allein die Novitas BKK hatte seit dem Herbst vergangenen Jahres 9000 BtM-Rezepte retaxiert, 2000 Apotheken waren betroffen. Die Kasse hat ihren Schwerpunkt in NRW, ist aber auch in allen anderen Bundesländern vertreten. Bis sich die Kasse mit dem DAV darauf geeinigt hat, dass der NRW-Frieden auch andernorts gilt, müssen die Apotheken auf eine Rückerstattung der abgesetzten Beträge warten.

 

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