BtM-Formretax

„Retax-Kassen“ zahlen zurück

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Berlin -

Der seit Monaten andauernde Streit um Retaxationen von BTM-Rezepten ist beigelegt. Die Apotheken bekommen die abgesetzten Beträge von nicht bestandskräftigen Retaxationen zurückerstattet. Darauf haben sich die Apothekerverbände Nordrhein (AVNR) und Westfalen-Lippe (AVWL) mit der Novitas BKK, der BKK Hoesch und der BKK vor Ort sowie dem BKK Landesverband geeinigt.

 

Die drei Kassen hatten seit Herbst die Vorschriften der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) sehr eng ausgelegt und zahlreiche BTM-Rezepte durch ihren Dienstleister Protaxplus retaxieren lassen. Das Vorgehen war nicht nur von den Apothekern, sondern auch von Politikern und anderen Krankenkassen kritisiert worden. Die Apothekerverbände hatten deshalb seit Anfang des Jahres mit den drei Kassen und ihrem Landesverband verhandelt. Die jetzt erzielte Einigung gilt ab sofort; in den kommenden sechs Monaten sollen die Apotheken ihr Geld erhalten.

Zwischenzeitlich hatten sich der AVNR und der AVWL mit den Primärkassen in Nordrhein-Westfalen (NRW) schon auf einen neuen Arzneiliefervertrag geeinigt. Demnach soll es in NRW künftig keine Nullretaxationen mehr geben.

Auch die drei „Retax-Kassen“ werden sich an diese Neuregelung halten und keine neuen Retaxationen wegen Formfehlern mehr aussprechen. Man sei sich aber nach wie vor einig, dass BTM-Rezepte mit besonderer Sorgfalt behandelt werden müssten, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Kassen und Apothekerverbände.

 

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