Erstattungspreise

Apotheker müssen Abschlag nachtragen

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Berlin -

Bei der Abrechnung des Erstattungspreises ist zwar eine Lösung gefunden. Doch möglicherweise haben der Deutsche Apothekerverband (DAV), der Großhandelsverband Phagro und die Pharmaverbände unter dem politischen Druck allzu voreilig versprochen, dass die neuen Preise ab dem 1. Februar problemlos umgesetzt werden können. Dem Vernehmen nach werden nicht in allen Apotheken die betroffenen PKV-Rezepte mit dem neuen Sonderkennzeichen bedruckt werden können – die Apotheker werden den Erstattungspreis in diesen Fällen händisch nachtragen müssen. Zudem droht auch in der Frage um die Berechnung der Apotheker- und Großhandelsmargen neuer Ärger.

Seit Monaten suchen Apotheker, Großhändler und Herstellern nach einer Lösung, wie die zwischen Kassen und Herstellern ausgehandelten Preise in der Lieferkette umgesetzt werden können. Anfang Dezember erhöhte sich der Druck: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und das Handelsblatt berichteten, dass die Verbände die im AMNOG vorgesehenen Einsparungen „blockieren“. Die Kassen kritisierten, dass noch immer keine Lösung gefunden worden sei. Die Fachverbände – darunter auch der DAV – reagierten mit dem Versprechen, die Erstattungspreise ab Februar abzurechnen.

Diese Zusage war möglicherweise verfrüht: Zwar ist die Abrechnung im GKV-Bereich bis zum 1. Februar möglich. Die ABDATA will den Rechenzentren bis zum 25. Januar noch die nötigen Daten liefern, damit der neue Preis bei den Kassen abgerechnet werden kann.

Probleme könnte es allerdings im PKV-Bereich geben: Den Softwarehäusern hat die ABDATA Mitte Dezember mitgeteilt, wie der Erstattungspreis auf den Rezepten angegeben werden soll: Er wird über ein Sonderkennzeichen vom Listenpreis abgezogen. Dem Vernehmen nach werden aber nicht alle Anbieter diese Funktion rechtzeitig umsetzen können. Das soll mehrere Gründe haben: Unter anderem soll die Umstellung der Software in allen Apotheken Deutschlands so kurzfristig nicht möglich sein.

Beim DAV hat man hinter vorgehaltener Hand daher bereits einen „Plan B“: Die Apotheker sollen den Erstattungsbetrag auf PKV-Rezepten händisch eintragen. Die provisorische Lösung soll mindestens einen Monat lang praktiziert werden.

Immerhin werden die bislang fertig verhandelten Arzneimittel nicht allzu oft abgegeben: Zu Lasten der Kassen wurde beispielsweise Brilique im Jahr 2011 nur etwa 28.000 Mal verschrieben. Die Anzahl der ausgestellten PKV-Rezepte dürfte weit darunter liegen.

Unabhängig von den Abrechnungsmodalitäten gibt es zur Berechnung der Margen von Apothekern und Großhändlern noch keine Lösung: Die Apotheker haben angeordnet, dass die Margen ab Februar weiterhin auf Grundlage des Listenpreises berechnet werden.

Die Krankenkassen und der PKV-Verband sind anderer Meinung, sie wollen den niedrigeren Erstattungspreis als Berechnungsgrundlage heranziehen. Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes hatte bereits angedeutet, dass man im Zweifelsfall gegen die Abrechnung der Apotheker klagen werde.

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