Zum 1. Oktober treten neue Festbeträge in Kraft. Betroffen sind auch Antipsychotika und Krebsmedikamente, bei denen mehrere Wirkstoffe in eine Gruppe gepackt werden. Das könnte massive Auswirkungen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten haben.
Der GKV-Spitzenverband hat acht Festbeträge festgesetzt. Betroffen sind die Wirkstoffe Pomalidomid, Ranolazin, Sapropterin, Sevelamer, Ticagrelor und Tolvaptan. Außerdem werden Paliperidon und Risperidon in parenteralen Darreichungsformen zur Gruppe „Antipsychotika, andere“ zusammengefasst sowie Bosutinib, Dasatinib und Nilotinib zur Gruppe „BCR-ABL-Tyrosinkinase-Inhibitoren“. Besonders hier könnte es einen Kahlschlag geben.
Die Tyrosinkinase-Inhibitoren werden bei chronischer myeloischer Leukämie (CML) eingesetzt. Die Originalpräparate Bosulif, Sprycel und Tasigna liegen preislich deutlich über dem Festbetrag, der künftig für alle festen oralen Darreichungsformen gilt. Daneben gibt es aber zahlreiche Generika, die teilweise deutlich günstiger sind. Andere Hersteller werden ihre Preise sicher auf die künftige Erstattungsgrenze absenken. Denn anderenfalls drohen den Versicherten erhebliche Aufzahlungen.
Doch bei Nilotinib gibt es derzeit ausschließlich Präparate, die mindestens 40 Prozent teurer sind. Passen die Unternehmen die Preise nicht rechtzeitig an, werden Mehrkosten im hohen drei- oder gar vierstelligen Bereich fällig. Im Extremfall könnte der Wirkstoff also aus der Versorgung verschwinden, weil die Patientinnen und Patienten umgestellt werden.
Eigentlich der Berechnung der Festbeträge darauf zu achten, dass mindestens 20 Prozent der Packungen und mindestens 20 Prozent der Verordnungen ohne Mehrkosten erhältlich sind. Doch bei einer Gruppe mit mehreren Wirkstoffen kann es passieren, dass bei einem Molekül kein einziger Anbieter zum Festbetrag liefern kann. Vor Jahren ereilte Eprosartan dieses Schicksal.
Bei Dasatinib gibt es übrigens noch die Besonderheit, dass beim Generikum von Zentiva die empfohlene Dosis niedriger als bei anderen Präparaten liegt. Dies wurde bei der Berechnung des Festbetrags entsprechend berücksichtigt.
Ganz ähnlich sieht es bei den beiden atypischen Neuroleptika zur Behandlung von Schizophrenie und schizoaffektiven Störungen aus. Hier sind parenterale Darreichungsformen betroffen. Dass die Altoriginale Trevicta/Xeplion und Risperdal consta über Festbetrag liegen, ist nicht erstaunlich. Doch anders als bei Paliperidon gibt es bei Risperidon mit Ratiopharm und Rovi ohnehin nur zwei Anbieter, die derzeit ebenfalls deutlich teurer sind.
Erst seit einem Jahr patentfrei, steht der Thrombozytenaggregationshemmer demnächst unter Festbetrag. Auch wenn die Kassen längst Ausschreibungen gestartet haben und etwa bei der AOK seit Juli die entsprechenden Rabattverträge laufen, sollen nun auch die Listenpreise deutlich sinken. Nicht nur Brilique liegt 85 Prozent darüber, sondern auch verschiedene Generika. Andere Anbieter liegen in einem Bereich von 15 bis 40 Prozent über Festbetrag, andere Firmen wie Jutapharm, Holsten, Zentiva und Betapharm sind – zumindest bei einigen Packungsgrößen und Wirkstärken – schon heute günstiger.
Bei Pomalidomid, Ranolazin, Sapropterin und Tolvaptan ist das Feld breit gestreut, hier gibt es mehrere Hersteller, die den Preisschnitt bereits nach unten ziehen. Bei Sevelamer sind es dagegen ausschließlich Reimporte, die die Festlegung des künftigen Festbetrags überhaupt erst möglich gemacht haben.
Die Hersteller wollen noch nicht verraten, wie sie mit den Anpassungen umgehen. „Zu konkreten künftigen Preisentscheidungen äußern wir uns grundsätzlich nicht“, so eine Sprecherin von Teva/Ratiopharm. „Allgemein kann jedoch davon ausgegangen werden, dass bei Risperidon und Nilotinib eine Orientierung an den neu festgesetzten Festbeträgen erfolgt.“
Auch bei Zentiva will man die einzelnen Festbeträge Molekül für Molekül prüfen und individuell bewerten. Zu entsprechenden Preisanpassungen könne man daher noch keine Aussage machen. Insgesamt shee man die aktuellen Festbetragsanpassungen aber kritisch: „In einigen Wirkstoffgruppen entstehen dadurch erhebliche Preisunterschiede, die den wirtschaftlichen Druck auf die Hersteller weiter erhöhen. Aus unserer Sicht sollte bei Festbetragsentscheidungen stärker berücksichtigt werden, dass Generika bereits heute erhebliche Einsparungen für das Gesundheitssystem leisten und gleichzeitig die Versorgung von Millionen Patientinnen und Patienten sicherstellen.“
Gerade vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion um Lieferengpässe und die gewünschte Stärkung resilienter Lieferketten sei es wichtig, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Hersteller nachhaltig tragfähig blieben. „Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich der Wettbewerb weiter reduziert und langfristig die Versorgungssicherheit leidet.“