Niedersachsen

Hilfsmittelvertrag mit Nullretax-Verbot

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Berlin -

Seit mehr als einem Jahr dürfen die meisten Apotheken in Niedersachsen keine Hilfsmittel mehr zu Lasten der Betriebskrankenkassen abgeben. Der Landesapothekerverband (LAV) und der BKK-Landesverband Mitte konnten sich trotz monatelanger Verhandlungen nicht auf einen Vertrag einigen. Das ist nun vorbei: Der LAV und die Kassen haben einen neuen Hilfsmittelvertrag abgeschlossen, der im August in Kraft treten soll. Darin wurde auch ein Verbot von Null-Retaxationen verankert.

Der LAV hat sowohl Vertragspreise und Festbeträge als auch Aufschlagsätze vereinbart. Für Inhalationsgeräte für die unteren Atemwege haben sich die Vertragspartner beispielsweise auf einen Vertragspreis von 105 Euro plus Mehrwertsteuer geeinigt. Bei Produkten, für die ein Aufschlagsatz vereinbart wurde, liegt dieser in der Regel bei 9 Prozent.

Für Produkte, die weniger als 100 Euro netto kosten, müssen künftig in den meisten Fällen keine Genehmigungen mehr eingeholt werden. Dauerverordnungen und Maßanfertigungen sind jedoch stets genehmigungspflichtig. Die Krankenkassen haben jedoch keine Möglichkeit mehr, weitere Kostenvoranschläge anderer Vertragspartner einzuholen, und somit auch keine Nachverhandlungsoption.

Der Vertrag ist auf Apothekerseite als Verbandsvertrag ausgestaltet. Das bedeutet, dass er automatisch für alle LAV-Mitglieder gilt, die die Voraussetzungen für die Leistungserbringung erfüllen und nicht bereits durch andere Verträge gebunden sind. Die Eignung zur Abgabe von Hilfsmitteln müssen die Apotheken durch ein Präqualifizierungszertifikat für die vom Vertrag erfassten Produktgruppen nachweisen. Das Zertifikat müssen die Apotheken bis Ende Januar beim LAV einreichen.

Der neue Vertrag umfasst laut LAV-Mitteilung bestimmte Hilfsmittel der Produktgruppen Absauggeräte, Adaptions- und Applikationshilfen, Bandagen, Gehhilfen, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Krankenpflegeartikel, Messgeräte für Körperzustände und -funktionen, Orthesen und Schienen, Sehhilfen sowie Verschiedenes.

In dem Hilfsmittelvertrag wurde festgelegt, dass es keine Retaxationen auf Null geben wird. Bei Beanstandungen würden die Rechnungspositionen lediglich auf den Lauer-Einkaufspreis zuzüglich Mehrwertsteuer gekürzt. „Vollabsetzungen erfolgen nicht“, teilt der Verband mit. Bei unvollständigen Verordnungen oder Rechnungen sind zudem keine pauschalen Rechnungskürzungen vorgesehen.

Die Hilfsmittelversorgung hatte im vergangenen Jahr für Streit zwischen den Betriebskrankenkassen und den Apothekern gesorgt: Nachdem die Verhandlungen zwischen dem LAV und dem BKK-Landesverband Mitte gescheitert waren, hatten die Kassen im November 2010 einen Vertrag mit dem Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) abgeschlossen.

Im Juni des vergangenen Jahres endete die Übergangsfrist – seitdem dürfen die meisten Apotheken in Niedersachsen keine Hilfsmittel zu Lasten der Betriebskrankenkassen abgeben. Trotzdem waren dem BVDA-Vertrag zu diesem Zeitpunkt nur 143 der rund 2000 niedersächsischen Apotheker beigetreten. Seit August gibt es jedoch einen Hilfsmittelvertrag mit der BKK Mobil Oil.

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