Kassenabschlag

Neues Schiedsverfahren startet im Juli

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Das Schiedsverfahren um den Kassenabschlag 2010 ist eröffnet. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC ist ein erster Verhandlungstermin für Anfang Juli angesetzt. Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) konnten sich in bilateralen Verhandlungen zuvor nicht auf einen neuen Abschlag für das vergangene Jahr einigen.

Spannend wird sein, auf welcher Grundlage verhandelt wird. Der GKV-Spitzenverband hatte im Verfahren um den Abschlag für 2009 vor dem Sozialgericht gefordert, dass ein neues Schiedsverfahren von 2,30 Euro aus starten müsse. Aus Sicht von DAV-Chef Fritz Becker kann aber nur der Wert von 1,75 Euro der Ausgangspunkt sein. Der unparteiische Vorsitzende der Schiedsstelle, Dr. Rainer Daubenbüchel, wollte sich vor dem Start der Verhandlungen dazu nicht äußern.

Fest steht bereits, dass die unabhängigen Vorsitzenden der Schiedsstelle in gleicher Besetzung antreten werden, denn die Schiedsstelle war vor dem ersten Verfahren um den Abschlag 2009 für vier Jahre bestellt worden. Neben Daubenbüchel gehören ihr als unabhängige Mitglieder Professor Dr. Ingwer Ebsen und Professor Dr. Christian Starck an. Die drei Vorsitzenden arbeiten ehrenamtlich und sind nicht an Weisungen gebunden.

Die Höhe des Zwangsrabatts für das Jahr 2009 wird noch vor Gericht verhandelt. Die Schiedsstelle hatte Ende 2009 entschieden, dass der Kassenabschlag von 2,30 auf 1,75 Euro gesenkt werden müsse. Dagegen hatte der GKV-Spitzenverband geklagt und im Mai in erster Instanz Recht bekommen. Nun liegt das Berufungsverfahren beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

In der Vorinstanz ging es auch um die Frage, ob das Gericht den Abschlag für 2010 mit verhandeln oder zumindest einen Ausgangswert für ein neues Schiedsverfahren festlegen sollte. Doch das Sozialgericht Berlin hatte dies abgelehnt und nur zum Abschlag für 2009 entschieden. Damit war der Weg für ein neues Schiedsverfahren im Grunde vorgegeben.

Für die Apotheken rückt mit dem neuen Schiedsverfahren eine verbindliche Entscheidung über ihren Zwangsrabatt wieder in weite Ferne. Denn beide Seiten könnten gegen einen Schiedsspruch wiederum vor Gericht ziehen. Für die Jahre 2011 und 2012 hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung den Abschlag auf 2,05 Euro festgeschrieben. Mit dieser Maßnahme im Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) sollten die Apotheken rund 200 Millionen Euro zu den vorgesehenen Einsparungen im Gesundheitssystem beitragen.

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