Sterilherstellung

Klinikapotheker wollen Rezepturen übernehmen

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Deutschlands Krankenhausapotheker wollen vermehrt Rezepturen für öffentliche Apotheken herstellen: Nicht nur die Anfertigung von Zytostatika-, sondern auch von anderen Spezialrezepturen soll demnach künftig delegiert werden können. Zumindest teilweise stößt die Forderung des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) auf Zustimmung: Sachsens Apotheker setzen sich ebenfalls für eine gesetzliche Regelung der „Aushilfe unter Kollegen“ ein.

Bislang dürfen Apotheken ohne Herstellungserlaubnis nur Zytostatikarezepturen für Kollegen herstellen - egal, ob es sich um eine Krankenhausapotheke oder eine öffentliche Apotheke handelt. Die patientenindividuellen Rezepturen für die ambulante Versorgung werden nach den Vorgaben der Hilfstaxe mit den Kassen abgerechnet. Das Honorar für die Herstellung wird individuell vereinbart.

Nach der Forderung der Krankenhausapotheker sollen künftig alle Rezepturen in Lohnherstellung angefertigt werden dürfen, die steril herzustellen sind und krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe beinhalten. Wie groß der potenzielle Markt ist, wollte man beim ADKA nicht verraten. Auf Nachfrage sagte Geschäftsführer Klaus Tönne lediglich: „Der Bedarf ist da.“ Dies habe eine stichprobenartige Erhebung ergeben.


Der Vorschlag der sächsischen Apothekerkammer geht in die gleiche Richtung: Alle sterilen Rezepturen sollten demnach auch ohne Herstellungserlaubnis von Apotheken im Auftrag von Kollegen angefertigt werden dürfen. Die Befürchtung, dass dies der Anfang vom Ende der Rezeptur sein könnte, teilen die sächsischen Apotheker nicht. „Eine schleichende Aushöhlung ist nicht möglich, weil anhand des Europäischen Arzneibuchs sterile Rezepturen eindeutig von den übrigen Anfertigungen abgegrenzt werden können“, sagte eine Kammersprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Die Herstellung steriler Rezepturen sei besonders anspruchsvoll. Die laut Leitlinie der Bundesapothekerkammer vorgeschriebenen Werkbänke für die Anfertigung spezieller Augenrezepturen etwa gehörten nicht zur gesetzlichen Laborausrüstung, begründete die Kammer beim Deutschen Apothekertag einen Antrag, der schließlich an einen Ausschuss verwiesen wurde. Wenn Apotheker diese Rezepturen bei Kollegen bestellen dürften, könnten sie ihre Patienten selbst versorgen, erklärte die Sprecherin.

Beim Bundesverband der Rezepturhersteller (BRH) will man dagegen keine neue Konkurrenz durch Apotheken ohne Herstellungserlaubnis. „Eine Gesetzesänderung ist unnötig“, sagte eine BRH-Sprecherin. Schon heute dürften Apotheken Kollegen beliefern - vorausgesetzt, sie besitzen eine Herstellungserlaubnis. Wenn Apotheken in Lohnherstellung Rezepturen anfertigten, müssten für sie dieselben Qualitätsanforderung wie für Herstellerbetriebe gelten, so die Sprecherin.

Dass ihre Forderung noch Eingang in das Arzneimittel-Neuordnungsgesetz (AMNOG) findet, halten die Krankenhausapotheker mittlerweile für unwahrscheinlich. Stattdessen hofft Tönne, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Forderung in der Neufassung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) berücksichtigt.

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