Engpass-Meldepflicht und Lagervorgaben

Kassenverband: Strafen für schlecht bestückte Apotheken

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Berlin -

Der BKK Dachverband fordert in einem Positionspapier, dass auch Großhändler und Apotheken verpflichtet werden sollen, jeden Lieferengpass beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anzuzeigen. Außerdem sollen die Vorgaben für die Lagerhaltung der Apotheken strenger werden. Strafen soll es für Apotheken geben, die nicht genug Arzneimittel vorrätig halten.

Fiebersäfte für Kinder, Krebsmedikamente, Blutdrucksenker oder Antibiotika – die Liste der Medikamente mit Lieferengpässen ist mal wieder sehr lang. Der BKK Dachverband fordert, die Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln zu stärken und die bereits gesetzlich vorhandenen Werkzeuge etwa aus dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) zu schärfen.

Die bisherige freiwillige Selbstverpflichtung der Pharmaindustrie zur Meldung von Engpässen reicht den Betriebskassen nicht aus. Diese müsse zu einer verpflichteten Meldung umgewandelt werden, fordert der Verband im ersten Schritt. Außerdem soll ein Frühwarnsystem etabliert werden: „Wenn ein Lieferengpass absehbar ist, sollte der pharmazeutische Unternehmer ihn ebenfalls melden“, heißt es. Der BKK Dachverband kann sich eine öffentlich zugängliche Datenbank vorstellen, in der Lieferengpässe transparent abgebildet werden.

Meldepflicht für alle

Vor allem aber soll die Meldepflicht erweitert werden: „Die verpflichtende Meldung sollte auch Großhändler und Apotheken umfassen.“ Nur so könne schnell nachvollzogen werden, an welcher Stelle ein Engpass besteht, und ob es wirklich ein Produktionsengpass ist oder nur eine nicht optimale Bevorratung des Arzneimittels.

Doch bei der Meldepflicht soll es nicht bleiben, die Kassen fordern auch „eine ausreichende und verlässliche Bevorratung“ der Apotheken. „Die Vorgaben zur Vorratshaltung der Apotheken sind zu konkretisieren und vor allem ihre Einhaltung zu prüfen“, heißt es im Papier.

Kontrolle der Apothekenlager

Laut § 15 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) müssen Apotheken Arzneimittel für mindestens eine Woche vorrätig zu halten. „Allerdings scheinen Apotheken dieser Verpflichtung nicht regelhaft nachzukommen“, moniert der BKK Dachverband. Der nunmehr dauerhaft etablierte Botendienst der Apotheken habe darüber hinaus dazu beigetragen, „dass die Bevorratung auf den pharmazeutischen Großhandel verlagert wird, der die Lagerhaltung für Apotheken übernimmt“. Daher sollten aus Sicht der Kassen regelmäßige Prüfungen „inklusive Sanktionen bei Nichteinhaltung“ vorgesehen werden. „Eine bessere Vorratshaltung macht zudem erleichterte Abgaberegelungen für Arzneimittel entbehrlich“, fügen die Kassen hinzu.

Viele Engpässe bestehen aus Sicht des BKK Dachverbands nur auf dem Papier, weil die Apotheke nur einen Großhändler als Lieferanten nutzt. „Apotheken sollten daher verpflichtet werden, mindestens einen Vollsortimenter als Großhandel zu nutzen und mindestens einen zweiten als ‚Back- Up‘“, so die Forderung des Verbands.

BKK: Rabattverträge sind nicht schuld

BKK-Vorständin Kathrin Klemm weist den oft geäußerten Vorwurf zurück, die Rabattverträge der Krankenkassen seien schuld an den Lieferengpässen. Diese hätten „vielfältige Faktoren“, im Wesentlichen sei die globale Beschaffung von Wirkstoffen und Vorprodukte, vor allem aus China oder Indien ursächlich. „Dies hat zu einer Konzentration von wenigen Produktionsstätten geführt.“ Komme es zu einer Verunreinigung der Wirkstoffe oder Lieferverzögerungen für Rohstoffe, seien Engpässe die Folge. „Aber auch eine plötzlich gestiegene Nachfrage eines bestimmten Medikamentes kann zu Lieferschwierigkeiten führen“, so Klemm.

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