AMNOG

Kassenabschlag kostet 7000 Euro

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Über die Einsparungen bei Apotheken und Großhändlern wurde lange und erbittert gestritten. Im Gesetzgebungsverfahren zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) wurde die Belastung kurzfristig zumindest formal aufgeteilt: Die Apotheken sollen über eine Erhöhung des Kassenabschlags rund 200 Millionen Euro beisteuern, der Großhandel die gleiche Summe über einen Abschlag im kommenden Jahr und ab 2012 über ein neues Vergütungsmodell. Die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover rechnet derzeit, was das für die Apotheken bedeutet.

Eine typische Apotheke wird demnach im Übergangsjahr 2011 mindestens 7000 Euro Rohertrag verlieren. Sollte der Großhandel wie angekündigt seine Einsparungen an die Apotheken weiterreichen, könnte die Belastung doppelt so groß werden, befürchtet Dr. Frank Diener, Generalbevollmächtigter der Treuhand.

Die Betroffenheit der Apotheken wird Diener zufolge sehr unterschiedlich ausfallen: „Gerade kleinere Apotheken mit wenig OTC-Umsatz haben unter der Reform besonders zu leiden, große Center-Apotheken mit viel Laufkundschaft vergleichsweise weniger“, sagte er gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die individuelle Belastung für ihre Apotheken rechne die Treuhand derzeit aus.

Für viele Apotheken könnte es im kommenden Jahr eng werden: Der Treuhand zufolge schreiben bereits heute rund 7 Prozent der Apotheken rote Zahlen. Das sind fast 1500 Betriebe. 27 Prozent der Apotheken erwirtschaften demnach aktuell ein Betriebsergebnis von weniger als 50.000 Euro jährlich. Bei der ABDA erwartet man allein wegen der Umstellung des Kassenabschlags für 2011 und 2012 einen jährlichen Rohertragsverlust von rund 7500 Euro pro Apotheke.

Bei den Großhändlern greift die eigentliche Reform zwar erst 2012 mit der Umstellung ihrer Vergütung. Doch auch der Abschlag im kommenden Jahr hat seine Tücken: Die Großhändler leisten Krankenkassen und Privatversicherern einen Rabatt von 0,85 Prozent auf den Herstellerabgabepreis. Da ihre eigene Marge aber gesetzlich bei 72 Euro gedeckelt ist, zahlen sie bei Arzneimitteln ab einem Preis von 8470,50 Euro drauf: Ab dieser Schwelle übersteigt der neue Zwangsabschlag das Honorar.

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