Grippeimpfstoffe

Impfstoff-Vertrag in Bayern macht Probleme

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Eigentlich sollten seit gestern in Bayern neue Sonderregeln bei der Abrechnung von Grippeimpfstoffen gelten. Bislang können die Apotheken aber noch keine Rezepte für den Sprechstundenbedarf abrechnen. Denn die sogenannten Referenzpreise, auf denen das Modell basiert, sind noch nicht in der Software hinterlegt. Nach wie vor ist zudem offen, welche Hersteller den Vorgaben des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) und den Krankenkassen folgen werden und ihre Preise senken. Der BAV und die AOK wollen die Apotheken Anfang nächster Woche über den aktuellen Stand informieren.

Die Kasse will zunächst die Referenzpreise der einzelnen Hersteller liefern; außerdem soll mitgeteilt werden, welche Hersteller bislang Preissenkungen zugesagt haben. Auf Basis dieser Listen sollen die Apotheker die Impfstoffe dann nach dem neuen Modell abrechnen können.

Die Angaben in der Software werden zum 1. Oktober geändert. Unklar sei, ob Apotheken auf Kosten sitzen bleiben, wenn sie bereits Impfstoffe zu den alten Konditionen erhalten haben, sagt ein AOK-Sprecher. Der BAV rät den Apothekern, sich an den jeweiligen Außendienst zu wenden, auch der Verband werde mit den Herstellern sprechen. Die Kassen verweisen auf die neue Abrechnung, gezahlt werde das, was vertraglich geregelt sei. Man habe den Apotheken daher frühzeitig geraten, offene Rechnungen noch nicht zu begleichen, so der Sprecher.

Versorgungsengpässe fürchtet die AOK nach eigenen Angaben nicht: Es gebe für mehr als die Hälfte der Impfstoffe verbindliche Zusagen der Hersteller, so der Sprecher. Dies reiche aus, um den Bedarf zu decken. Vakzine von Herstellern, die nicht mitmachen, dürfen von den Apotheken nicht mehr als Sprechstundenbedarf abgegeben werden.


Einige Hersteller hatten kritisiert, die neue Abrechnung widerspräche den gesetzlichen Vorgaben. Zudem gab es Befürchtungen, dass die vergünstigten Impfstoffe nicht nur in Bayern, sondern auch in Bundesländern mit regulären Einkaufspreisen auftauchen könnten. Hier wurde laut AOK mit den Herstellern inzwischen unter anderem vereinbart, dass die Unternehmen bei großen Bezugsmengen Nachweise der Apotheken verlangen dürfen.

Die Sorge, dass Apotheken Impfstoffe für den Sprechstundenbedarf bestellen, aber auf Rezepte an Patienten abgeben, teilt man bei der AOK nicht: Aufgrund der unterschiedlichen Pharmazentralnummern (PZN) müssten die Apotheken hierzu bewusst falsch abrechnen, so der Sprecher. Zudem sei das Auseinzeln der Impfstoffe für Einzelrezepte ungewöhnlich.

In Bayern wird die Differenz der Impfstoffpreise zu den jeweiligen europäischen Referenzpreisen nicht über die Rechenzentren eingezogen, sondern beim Einkauf durch die Apotheken eingepreist. Die Kasssen erstatten den Pharmazeuten den Referenzpreis zuzüglich Fixzuschlag von 1,35 Euro pro Impfdosis. Die Apotheken müssen die Einkaufskonditionen mit den Herstellern aushandeln.

Aus Sicht der AOK stellt das bayerische Modell sicher, dass die Preise für Vakzine für den Sprechstundenbedarf auch tatsächlich sinken. Eine andere Möglichkeit sieht die Kasse nicht: Weil nicht geregelt sei, wie alternativ die Rechenzentren die Abschläge einziehen sollten, würden so Retaxierungen der Apotheken verhindert, so der Sprecher.

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