Profi-, Laien- oder EU-Test?

Corona-Schnelltests: Auf die Liste kommt es an

, Uhr
Berlin -

Nach nur einem Monat sollen die kostenlosen Bürgertests wieder eingeführt werden. Die steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen erfordern erneut ein umfassendes Erkennen unbemerkter Infektionen, sodass Infektionsketten durchbrochen werden können. Dabei können Apotheken nicht jeden Test für jede/n Kund:in anwenden.

Mit einer Novellierung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) soll schon ab kommender Woche wieder ein Anspruch auf kostenlose Bürgertests für jedermann eingeführt werden. Bei einem erneuten hohen Aufkommen an Schnelltests lohnt sich der Blick auf die aktuellen BfArM-Listen, Abda-Leitfäden und Sonderbestimmungen – denn nicht jeder Test kann bei jeder Person angewendet beziehungsweise abgerechnet werden.

Aktualisierte BfArM-Listen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt eine Auflistung aller Profitests und Laientests zur Verfügung, die nach § 1 Satz 1 Coronavirus-TestV angewendet werden dürfen. Die Listen werden stets aktualisiert. „Die Tests werden fortlaufend evaluiert“, teilt ein Sprecher des BfArM mit. „Wer die vorgegebenen Mindestkriterien nicht erfüllt, der verschwindet von der Liste.“ Demnach kann es sein, dass Apotheken im Besitz von Schnelltests sind, die auf der aktuellen Liste nicht mehr zu finden sind. Vor der nächsten Bestellung sollte der/die Apothekeninhaber:in also einen Blick auf die Listen werfen.

Für die EU gilt eine eigene Liste

Neben den beiden BfArM-Listen existiert noch eine weitere dritte Liste. In der Liste der EU-Kommission finden sich die Antigen-Schnelltests, die von den europäischen Mitgliedsstaaten gegenseitig für Covid-19-Testergebnisbescheinigungen anerkannt werden. Nur die dort gelisteten Tests werden für das „EU Digital Covid-19 Certificate“ anerkannt. Hier sind zahlreiche Tests gelistet, die in Deutschland kaum bekannt sind. Aber auch Tests wie der Panbio Rapid Test (Abbott), der Aesku.Rapid Test (Aesku), der Dräger Antigen Test (Dräger), der Clinitest (Siemens Healthineers) und der Wondfo 2019-nCOV Antigen Test (Guangzhou Wondfo) sind gelistet.

Achtung bei beaufsichtigten Laientests

Apotheken dürfen auch überwachte Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung anbieten. Bei hoher Viruslast führt diese Art der Probennahme zu zuverlässigen Ergebnissen. Am höchsten scheint die Viruslast an Tag 5 der Infektion.

Personen, die bereits Symptome entwickelt haben, können sich in der Apotheke nicht testen lassen – auch nicht mittels überwachtem Schnelltest zur Eigenanwendung.

Bei der Auswahl des Tests muss zunächst der Grund der Testung definiert werden. Denn: Impfunfähige und abgesonderte Personen nach § 4a TestV dürfen nicht mittels Antigentests zur Eigenanwendung getestet werden. Es sind ausschließlich PoC-Antigentests durchzuführen. Überwachte Antigentests zur Eigenanwendung können für Testungen nach §§ 2 bis 4 TestV genutzt werden. Hierzu zählt beispielsweise die Testung von Kontaktpersonen und Testungen nach Auftreten einer Infektion in Einrichtungen und Unternehmen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Vorteile auf allen Seiten
Abholautomat: „Retter in der Not“
Mehr aus Ressort
ApoRetro – Der satirische Wochenrückblick
„Es brennt“: Feueralarm zum Protest
Zahlen weiterhin im freien Fall
Ende März: Wieder 140 Apotheken weniger
Apotheke schließt nach 30 Jahren
„Wir brauchen einen Gebietsschutz“

APOTHEKE ADHOC Debatte