Als einzige Kasse hat die AOK Baden-Württemberg bislang konkrete Vorgaben für die Berechnung bei der Mehrkostenregelung vorgelegt. Schon vor Jahresende wurde den Versicherten zu Vorsicht bei der Vorkasse geraten: Die neue Wahlfreiheit könnte den Geldbeutel stark belasten. Das stimmt: Unter Umständen könnte es - zumindest theoretisch - anstelle der Erstattung sogar eine Nachforderung geben.
Laut Rechenformel, die die AOK an die Apotheken gefaxt hat, muss der Versicherte bei preiswerten Arzneimitteln auf den Apothekenverkaufspreis draufzahlen. Beispiel Metformin, 500 Milligramm, 30 Stück: Entscheidet sich der Patient für das Mehrkosten-Verfahren, muss er zunächst rund 10 Euro in der Apotheke zahlen und Rezept und Quittung dann bei seiner Kasse einreichen.
Dort rasseln die Abschläge: Minus 5 Euro Zuzahlung, minus Herstellerrabatt, minus Kassen- und Großhandelsabschlag. Zieht man nun noch 5 Euro Pauschale für den entgangenen Rabatt ab, landet man im Minus. Glück im Unglück: Zumindest der Verwaltungsaufwand von 5 Prozent auf den verbliebenen Betrag fällt dann nicht mehr an.
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