Reiseverkehr

BTM-Mitnahme nur mit Bescheinigung

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Urlauber dürfen Betäubungsmittel (BTM) als persönlichen Bedarf grundsätzlich auch bei Reisen ins Ausland mitführen. Die Menge der Arzneimittel muss jedoch der Dauer der Reise angemessen sein. Darauf weist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesichts der bevorstehenden Urlaubszeit hin.

Wer bis zu 30 Tage in einen Mitgliedstaat des Schengener Abkommens verreist, sollte eine vom Arzt ausgefüllte und durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde beglaubigte Bescheinigung mitführen. Entsprechende Formulare stellt das BfArM zur Verfügung.

Bei Reisen außerhalb des Schengener Raumes sollten sich Patienten die ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache ausstellen allen, rät das BfArM. Sie sollte Angaben zu Einzel- und Tageshöchstdosen, die Wirkstoffbezeichnung und die Dauer der Reise enthalten.

Laut BfArM gibt es keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln. Einige Länder verlangen Importgenehmigungen, schränken die erlaubte Menge ein oder verbieten die Einfuhr sogar generell. Die Behörde empfiehlt deshalb, sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Urlaubslandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen.

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