Berlin - Apothekern mit mehreren Filialen ist es gestattet, die Rezepturherstellung auf eine Filiale zu konzentrieren. Die Apothekerkammer Niedersachsen war bei einer Revision anderer Meinung, verlor aber vor Gericht gegen einen Apotheker, der gegen den Bescheid geklagt hatte. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.
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