Kommentar

Apotheken-Selektion per QMS

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Für die Einen ist sie selbstverständlich, die Anderen halten sie für überflüssig - beim Thema Qualitätssicherung in Apotheken scheiden sich die Geister. Das Votum der Bundesapothekerkammer für eine QMS-Pflicht hat die Diskussion neu entfacht. Aber haben die Apotheken überhaupt eine Wahl? Oder lautet die Frage am Ende nicht ob, sondern durch wen QMS zur Pflicht gemacht wird? QMS als Selektionsmerkmal - nicht nur im Wettbewerb um Kunden, sondern vor allem in der Vertragsbeziehung zu Krankenkassen.

Beispiele gibt es schon heute: Dem Hilfsmittelliefervertrag von TK und Barmer GEK können nur Apotheken beitreten, die über ein zertifiziertes QMS verfügen oder bis zu einem Stichtag einführen. Auch die AOK Baden-Württemberg pocht auf QMS: Im vergangenen Jahr schloss die Kasse nicht mit dem Apothekerverband, sondern mit der Apothekenkooperation Linda einen Vertrag über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen. Wer teilnehmen will, muss zwar nicht Linda-, zumindest aber QMS-Apotheker sein.

Und hier liegt das eigentliche Problem: Im Bereich der Selektivverträge können sich die Kassen aussuchen, mit wem sie künftig zusammenarbeiten. Während die Kammern für ihren Vorstoß an der Basis Prügel einstecken, schwören die ersten Kooperationen ihre Mitglieder auf einen gemeinsamen Kurs ein. Denn nur wer einen vermeintlichen oder echten Zusatznutzen mitbringt, bekommt in Zukunft im Zweifelsfall den Zuschlag.

Versandapotheken und Konzeptanbieter à  la Medco Celesio haben längst erkannt, dass sie sich nur mit neuen Produkten und Dienstleistungen ins Spiel bringen können. Insofern könnte ein QMS-Zertifikat mehr als ein Aushängeschild, nämlich ein Einschlusskriterium werden. Und dann gilt auch: QMS ist Pflicht, auch wenn es freiwillig ist.

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