Herstellerrabatt

AOK Plus entlastet Apotheker

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Immer wieder streiten Pharmafirmen und Krankenkassen über den Herstellerrabatt. Weil der Abschlag über die Apotheken eingezogen wird, drohen die Pharmazeuten im Ernstfall auf den Kosten sitzenzubleiben. Auf bis zu 250 Millionen Euro hatten sich im Frühjahr die offenen Forderungen summiert; mittlerweile ist der größte Teil bezahlt. In Sachsen und Thüringen will die AOK Plus den Apothekern nun anbieten, zumindest die restlichen Außenstände für 2006 selbst einzutreiben.

Meist diskutieren Hersteller und Kassen darüber, ob es sich bei den Präparaten um Generika oder Originale handelt. Die Unternehmen wollen so dem erhöhten Rabatt entgehen: Für Generika galt bis vor kurzem ein Abschlag von 16 Prozent, für Originale mussten nur 6 Prozent abgeführt werden.

Noch offene Forderungen für das Jahr 2006 verjähren am 31. Dezember. Um dies zu verhindern, müssten die Kassen die Beträge bei den Apothekenrechnungen absetzen, die Apotheken wiederum ihre Ansprüche bei den verschiedenen Herstellern einzeln einklagen.

Die AOK Plus, die in Sachsen mit etwa 2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von knapp 50 Prozent und in Thüringen mit rund 800.000 Versicherten etwa ein Drittel des Marktes hat, streitet nach eigenen Angaben mit circa 20 Unternehmen. Die Kasse will die Apotheken bitten, ihre Ansprüche gegenüber den Herstellern abzutreten.

Der Sächsische Apothekerverband (SAV) begrüßt den Vorschlag: „Zusammen mit der AOK Plus haben wir eine intelligente Lösung des Problems gefunden“, sagte Verbands-Geschäftsführer Dr. Ulrich Bethge. In Thüringen ist man zurückhaltender: Am Freitag gebe die Kasse Bescheid, ob die Apotheken angeschrieben werden, hieß es beim Verband.

Künftig dürfte ein Großteil des Inkasso-Risikos für Apotheken ohnehin Vergangenheit sein: Nach dem Entwurf zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) sollen Krankenkassen und Hersteller Differenzen zum Herstellerrabatt innerhalb von sechs Monaten direkt miteinander klären. Zudem sollen DAV und GKV-Spitzenverband selbstständig Korrekturen an den Angaben der Unternehmen vornehmen können. Allerdings: Bei Herstellerinsolvenzen können die Kassen ihre Forderungen weiterhin bei Apothekern geltend machen.

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