Apotheken können wegen der Corona-Krise den Botendienst abrechnen. Neben der Gebühr von 5 Euro pro Fahrt sollen die Kassen eine Anschubfinanzierung in Höhe von 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zahlen. Die entsprechende Verordnung ist bereits seit Ende April in Kraft, doch wie die Einmalpauschale abgerechnet werden soll, stand bislang noch in den Sternen. Inzwischen konnten GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) sich auf einen Entwurf einigen, dem die beiden Verhandlungspartner dem Vernehmen nach auch zustimmen werden.
Seit 22. April erhalten Apotheken für den Botendienst zeitlich befristet pro Tag und je Lieferort eine Vergütung von 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Abgerechnet wird über die Sonder-PZN, eine zusätzliche Dokumentation ist nicht nötig. Möglich macht dies die Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Außerdem sollen Apotheken, die Arzneimittel im Rahmen des Botendienstes ausliefern, eine einmalige Pauschale in Höhe von 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erhalten. Von dem Geld soll der Bote mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln ausgestattet werden.
Anspruchsberechtigt sind laut Entwurf alle inländischen öffentlichen Apotheken inklusive Filialapotheken. Allerdings müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
Wechselt im angegebenen Zeitraum der Inhaber oder die Apotheke zieht um, entsteht kein erneuter Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung.
APOTHEKE ADHOC Debatte