Grundfreibetrag erhöht

Gehaltsplus: Mehr Netto vom Brutto

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Berlin -

Dass bei der Höhe des PTA-Gehaltes Nachholbedarf besteht, ist bekannt. Immerhin sehen neun von zehn Kolleg:innen in der geringen Bezahlung den Grund für den Fachkräftemangel, wie eine aposcope-Befragung gezeigt hat. Kein Wunder, dass die Sorge vor Altersarmut und der Wunsch nach mehr Geld groß sind. Doch angesichts der wirtschaftlich schwierigen Situation können sich viele Chef:innen ein Gehaltsplus nicht leisten. Dennoch haben Angestellte künftig mehr Netto vom Brutto.

2024 dürfen sich viele Angestellte über ein Plus im Portemonnaie freuen, und zwar auch wenn sie bei der Gehaltsverhandlung leer ausgegangen sind. Der Grund: Der steuerliche Grundfreibetrag wurde angehoben, und zwar von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Bis zu diesem Betrag können Angestellte Geld einnehmen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Somit haben viele Beschäftigte ab diesem Jahr mehr von ihrem Gehalt übrig, wie eine Auswertung des Softwarehaus Datev für die Süddeutsche Zeitung zeigt. Dabei wurden die Auswirkungen auf verschiedene Einkommensgruppen, anhängig von der Lebenssituation, beleuchtet. Demnach erhalten auch viele Apothekenangestellte durch die Änderungen mehr Netto vom Brutto.

Mehr Geld für Apothekenangestellte

Wie hoch das jeweilige Plus im Portemonnaie ausfällt, richtet sich neben dem Einkommen und dem Familienstand auch nach dem jeweiligen Bundesland, dem Versicherungsstatus und Co. Ein Beispiel: Gesetzlich Versicherte kinderlose Singles (Steuerklasse 1) in Bayern mit einem monatlichen Einkommen von rund 2.500 Euro brutto, wie es gemäß Bundesrahmentarifvertrag bei PTA mit drei bis fünf Jahren Berufserfahrung festgeschrieben ist, erhalten laut der Datev-Berechnung 153 Euro mehr Netto vom Brutto pro Jahr. Bei Verheirateten ohne Kind (Steuerklasse 3) ist das Plus dagegen nur rund halb so groß, nämlich 82 Euro.

Bei einem Monatsgehalt von rund 3.000 Euro gibt es für Singles 171 Euro mehr, für Verheiratete ohne Kind sogar 197 Euro. Denn generell gilt: Je höher das Einkommen, desto höher fällt der Betrag aus, den Beschäftigte ab diesem Jahr mehr zur Verfügung haben. Geringverdienende haben somit das Nachsehen. So kann es bei einem Einkommen von 2.000 Euro pro Monat – beispielsweise bei PTA in Teilzeit – je nach Lebensumständen sogar zu einem Minus kommen, darunter verheiratete mit (minus 33 Euro) oder ohne Kinder (minus 63 Euro).

Übrigens: Im Frühjahr dieses Jahres steht der Beschluss des Jahressteuergesetzes auf der Agenda der Ampel. Damit könnte der Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar um weitere 180 Euro steigen. Die bis dahin zu viel vom Gehalt abgezogenen Steuern müssen dann an Angestellte zurückgezahlt werden.

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