Urlaubsplanung

Der Streit um Heiligabend

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Berlin -

Eigentlich ist es bis Weihnachten und Silvester noch eine Weile hin. Doch nicht nur in den Supermärkten und bei der Kundenfrage nach den Kalendern ist der Jahreswechsel bereits präsent, sondern auch bei der Urlaubsplanung. Besonders die „Vorfeiertage“ bieten Streitpotenzial.

Auch wenn es sich manchmal so anfühlt – anders als der erste und zweite Weihnachtsfeiertag und Neujahr sind Heiligabend und Silvester keine gesetzlichen Feiertage. Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gebe es also nicht, erklärt Adexa-Juristin Minou Hansen.

Ganz normale Arbeitstage sind die beiden Tage aber auch nicht: Laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sind die Apotheken Heiligabend und Silvester ab 14 Uhr vom Dienst befreit, ebenso an den Feiertagen. Und ein Blick in die Ladenöffnungsgesetze der Länder zeigt, dass die meisten Apotheken ab dann sogar geschlossen sein müssen, genauso wie fast alle anderen Geschäfte. Nur noch die notdienstbereite Apotheke darf geöffnet sein.

Das bedeutet aber nicht, dass die angestellten Apotheker, PTA und PKA automatisch frei haben. Denn da Heiligabend und Neujahr eben keine Feiertage sind, kann der Chef seine Mitarbeiter am Nachmittag theoretisch beispielsweise zu Büro- oder Inventurarbeiten heranziehen.

Tut er das nicht, kann er von seinen Mitarbeitern aber auch nicht verlangen, für die Zeit frei zu nehmen. Ist die Apotheke geschlossen und gibt er seinen Mitarbeitern keine andere Aufgabe, nimmt er die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter nicht an. „Juristen sprechen hier vom 'Annahmeverzug'“, so Hansen. Der Arbeitgeber müsse dann das Gehalt bezahlen, ohne dass der Arbeitnehmer die Zeiten nacharbeiten oder hierfür Urlaub nehmen müsse.

In nicht dienstbereiten Apotheken müssen die Mitarbeiter Hansen zufolge an Heiligabend und Silvester also ab 14 Uhr freigestellt werden, ohne Überstunden abbummeln, Urlaubstage opfern oder Minusstunden aufschreiben zu müssen. Auch elektronische Zeiterfassungssysteme seien entsprechend zu programmieren.

Allerdings: Wer an einem dieser Tage komplett freinehmen will, braucht einen ganzen Urlaubstag – oder die entsprechende Zahl an Freistunden bis 14 Uhr.

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