Uraubsplanung

Wie viel Urlaub für Heiligabend?

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Berlin -

Alle Jahre wieder entfachen der Heiligabend und Silvester die Frage nach dem halben Urlaubstag. Wie viel zählen diese Vorfeiertage eigentlich und müssen Apothekenmitarbeiter einen halben oder einen ganzen Urlaubstag opfern? In diesem Jahr deckt die Schließzeit um 14 Uhr die reguläre Öffnungszeit einiger Apotheken ohnehin ab, da die Tage auf einen Samstag fallen.

Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage – es besteht demnach kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Öffnungszeiten der Apotheken für diese beiden Tage sind in der Apothekenbetriebsordnung geregelt. Die Versorgung stellen ab 14 Uhr die notdienstbereiten Apotheken sicher. Ohnehin regeln die Länder die Schließzeit im Ladenöffnungsgesetz, wonach an beiden Tagen die meisten Geschäfte um 14 Uhr schließen müssen.

Die Vorfeiertage sind keine Feiertage aber auch keine normalen Arbeitstage, denn Apothekenmitarbeiter haben nicht automatisch ab 14 Uhr frei. Der Apothekeninhaber kann sein Personal mit Inventurarbeiten beauftragen, wenn die Apotheke geschlossen ist. Geschieht dies nicht und der Apotheker nimmt die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter nicht an, muss er das Gehalt bis zur regulären Schließzeit bezahlen. Die Angestellten müssen in diesem Fall weder einen ganzen oder halben Urlaubstag opfern. Es fallen auch weder Plus- noch Minusstunden an. Juristen sprechen von einem Annahmeverzug. Elektronische Zeiterfassungssysteme seien entsprechend zu programmieren.

Wer an Heiligabend und Silvester ganz frei haben will, muss einen ganzen Urlaubstag nehmen oder entsprechende Plusstunden bis 14 Uhr abbummeln. Angestellte, die ohnehin am Samstag frei haben, bekommen auch keine Stunden gut geschrieben – sie haben einfach frei.

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