Infektionsschutzgesetz

Wissenschaftlicher Dienst: Zweifel an Ausgangsbeschränkungen

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Berlin -

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der im neuen Infektionsschutzgesetz geplanten nächtlichen Ausgangsbeschränkung. Diese sei „kritisch zu bewerten”, heißt es in einem aktuellen Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. „Ob sie einer abschließenden verfassungsgerichtlichen Prüfung standhielte, dürfte zweifelhaft sein”, heißt es darin weiter.

In dem Gutachten wird außerdem kritisiert, dass die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die am Freitag in erster Lesung vom Bundestag beraten wurde, keine Ausnahmen für Geimpfte vorsieht. Diese müssten ergänzt werden. Verfassungsrechtler verträten „ganz überwiegend (falls nicht sogar einhellig) die Auffassung, dass Grundrechtseingriffe für Geimpfte grundsätzlich nicht mehr zu rechtfertigen sind»”

Der Wissenschaftliche Dienst vertritt in dem Gutachten zugleich die Auffassung, dass der Gesetzgeber in der aktuellen Krisensituation die Pflicht habe, zum Schutz der Bevölkerung tätig zu werden. „Dabei hat er einen großzügig zu bemessenden Gestaltungsspielraum.”

 

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