Vorteil DocMorris – Wer rettet die Apotheker? Lothar Klein, 25.09.2017 11:29 Uhr
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Ruck nach rechts: Die Jahrzehnte gewohnte Zuverlässigkeit und Berechenbarkeit deutscher Bundesregierungen ist vorerst dahin. Und für die Apotheker sinkt die Wahrscheinlichkeit auf Durchsetzung eines raschen Rx-Versandverbots. Foto: Elke Hinkelbein
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Was war gut, was schlecht? Die Tops und Flops der Gesundheitspolitik 2013 bis 2017. Foto: Elke Hinkelbein
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Wie kein anderer Gesundheitsminister zuvor hat sich Hermann Gröhe (CDU) nach dem Rx-Boni-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an die Seite der Apotheker gestellt. Dem Kampf um ein Rx-Versandverbot hat er allerdings trotz handfester Unterstützung der ABDA verloren. Gescheitert ist Gröhe am Widerstand der SPD. In der Fraktion hatten sich der konservative Seeheimer Kreis mit der Parteilinken gegen das Rx-Versandverbot verbündet. Dagegen war selbst der Koalitionsgipfel machtlos. Foto: Christof Stache
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Ihre Zukunft sehen die Apotheker in der intensiven Beratung zur Arzneimitteltherapiesicherheit. Auf den Weg gebracht hat die Bundesregierung mit dem E-Health-Gesetz zunächst den Medikationsplan – allerdings nur auf Papier. Dabei spielen die Apotheker trotz massiver Kritik aber keine Rolle. Nur die Ärzte dürfen den Medikationsplan erstellen. Den Apothekern bleibt die Assistentenrolle. Sie dürfen die Medikation ergänzen – unentgeltlich. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Mit dem Präventionsgesetz stärkte die Bundesregierung die Bereiche Prävention und Gesundheitsförderung für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Dabei hätten die Apotheker gerne mitgemacht. Vor allem in der Erhebung und Sicherung des Impfstatus sehen sie eine ihrer Aufgaben. Aber auch in anderen Präventionsbereichen sehen sie sich als niederschwellige Anlaufstelle im Vorteil. Aber. Der Gesetzgeber hat die Apotheker nicht einbezogen. Prävention bleibt Sache der Ärzte, Krankenkassen, Betriebe, Schulen und Kitas. Die ABDA konnte sich mit ihrer Forderung nicht durchsetzen. Foto: Underdogstudios / fotolia.de
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Erfüllt hat die großem Koalition die ABDA-Forderung nach einer Honorarerhöhung für Rezeptur und Dokumentation von BtM-Rezepten. 100 Millionen Euro erhalten die Apotheker seit diesem Frühjahr zusätzlich. Die Honorarerhöhung wurde beschlossen im Rahmen des aus dem Pharmadialog hervorgegangenen Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG). Foto: APOTHEKE ADHOC
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Wie für Fertigarzneimittel müssen die Krankenkassen für Standard-Rezepturen den Fix-Zuschlag von 8,35 Euro zahlen. Die Erhöhung des Rezeptur-Honorars summiert sich auf 70 Millionen Euro, allerdings inklusive Mehrwertsteuer auf Kassenseite. Auf das Rezepturhonorar wird der Kassenabschlag von 1,77 Euro fällig. Neben dem Festzuschlag wurden die Arbeitspreise um jeweils einen Euro erhöht. Bei Tees und Lösungen gibt es dann 3,50 Euro, bei Salben und Pasten bis 200 Gramm 6 Euro. Kapseln und Zäpfchen bis 12 Stück können dann mit 8 Euro Rezepturzuschlag taxiert werden. Foto: WWU Münster
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Die Kassen zahlen für Betäubungsmittel- und T-Rezepte jetzt 2,91 Euro einschließlich Mehrwertsteuer. Vorher konnte der Apotheker für den Dokumentationsaufwand bei BtM-Rezepten nur 26 Cent berechnen. Foto: Elke Hinkelbein
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Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums hat 2hm ein Gutachten zum Apothekenhonorar gefertigt, dass demnächst veröffentlicht werden soll. Projektleiterin Iris an der Heide könnte darin das Honorarsystem zur Disposition stellen. Erwartet wird daher für die nächste Legislaturperiode eine intensive Diskussion über neue Bezahlmodelle für Apotheken. Foto: 2hm
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Mitmischen beim Apothekenhonorar werden womöglich auch die BGH-Rcihter. Sie entscheiden am 5. Oktober über den Skonti-Streit. Damit steht die Konditionenpolitik des Großhandels auf dem Prüfstand. Foto: Arno Kohlem
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Mit der AMG-Novelle wurde die Erweiterung des Berufsbildes der Apotheker, das DrEd-Verbot und auch das Verbot des Teleshoppings mit Arzneimitteln beschlossen. Änderungen gab es damit auch für klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln. Foto: Elke Hinkelbein
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Mit der AMG-Novelle setzte die Bundesregierung Vorgaben der EU um. Das Berufsbild der Apotheker wird weiter gefasst. Tätigkeiten der Apotheker in Behörden sowie in Forschung und Lehre wurden in die bereits Ende 2015 an EU-Vorgaben angepasste BApO aufgenommen. Foto: Linda
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Umgesetzt hat die große Koalition auch die ABDA-Forderung für ein Verbot von Zyto- und Impfstoff-Ausschreibungen. Um die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit Zytostatika sicherzustellen, wird die Hilfstaxe angepasst und die Kassen können Verträge mit den Herstellern schließen. Zudem erhalten die Kassen ein umfassendes Auskunftsrecht über die Einkaufskonditionen der herstellenden Apotheken. Der bisherige Anspruch wird auf die „tatsächlich vereinbarten Einkaufspreise“ ausgeweitet. Die Schiedsstelle muss noch über die neue Hilfstaxe entscheiden. Die Kassen schreiben derweil Wirkstoffe in Open-House-Verträgen aus. Foto: Elke Hinkelbein
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Mit dem „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (HHVG) sollen die Mängel zum Beispiel bei der Inkontinenzversorgung behoben werden. Bei Hilfsmittelausschreibungen müssen die Krankenkassen künftig neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Produkte berücksichtigen. Zudem werden die Kassen verpflichtet, auch bei der Versorgung über eine Ausschreibung den Patienten Wahlmöglichkeiten anzubieten. Die Kassen sollen die Leistungserbringer zudem künftig stichprobenartig kontrollieren. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Zu medizinischen Zwecken kann Cannabis seit Mai in Apotheken abgegeben werden. Patienten ohne therapeutische Alternative erhalten getrocknete Cannabisblüten und -extrakte, wenn es für sie keine alternative Therapie gibt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) fungiert als staatliche Cannabisagentur. Bis die erste heimische Ernte aus staatlich kontrollierten Anbau in Deutschland vorliegt, wird die Versorgung mit Importen gedeckt werden. Foto: GW Pharm
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Um Steuerbetrügern und der Mafia das Geschäft zu erschweren, wurden im Handel strenge Kassenkontrollen eingeführt. Davon sind auch Apotheken betroffen. Ab 2020 müssen Apotheken ihren Kunden für jeden Kauf einen Bon aushändigen. Registrierkassen müsse alle Vorgänge manipulationssicher aufzeichnen. Finanzbeamte dürfen demnächst auch in Apotheken unangemeldete Kassenprüfungen, eine sogenannte „Kassennachschau“ durchführen. Wer Belege fälscht, falsche Belege verkauft oder keine manipulationssicheren Kassen einsetzt, kann mit Bußgeldern zwischen 5000 und 25.000 Euro bestraft werden. Foto: Elke Hinkelbein
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Die Krankenhausreform belohnt besonders gute Leistungen bei Operationen und Patientenversorgung. Dafür gibt es Zuschläge. Schlechte Leistungen werden mit Abschlägen geahndet. Krankenhäuser, die durch anhaltend schlechte Qualität auffallen, laufen Gefahr, dass einzelne Abteilungen oder sogar das ganze Haus geschlossen werden. Überkapazitäten bei den rund 2000 Krankenhäusern in Deutschland sollen abgebaut werden. Zudem sollen wieder mehr Pflegekräfte in den Krankenhäusern beschäftigt werden und die Patienten direkt am Bett betreut werden. Foto: AOK
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Nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der mit der zweiten Reformstufe eingeführt wurde, bekommen Menschen mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen gleichberechtigten Zugang zu Versicherungsleistungen wie Menschen mit körperlichen Behinderungen. Mit der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II und dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff können mittelfristig bis zu 500.000 Menschen zusätzlich Unterstützung erhalten. Foto: AOK
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Trotz der durch die Gesetze von Gröhe gestiegenen Ausgaben blieben die GKV-Ausgaben vorerst unter Kontrolle. Die Zusatzbeiträge dürften die nächsten beiden Jahre stabil blieben. Die Krankenkassen haben im 1. Halbjahr 2017 einen Überschuss von rund 1,41 Milliarden Euro erzielt. Damit stiegen die Finanzreserven der Krankenkassen – bei einem stabilen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,1 Prozent – auf rund 17,5 Milliarden Euro. Der Gesundheitsfonds verfügte zum Jahresende 2016 eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9 Milliarden Euro. Foto: Elke Hinkelbein
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Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen sind im ersten Halbjahr um 3,2 Prozent gestiegen, je Versichertem lag das Plus bei 2 Prozent. Damit lag der Zuwachs unter dem in der Rahmenvereinbarung zwischen Ärzten und Kassen gezogenen Korridor von 3,3 Prozent. Für Arzneimittel gaben die Kassen 19,7 Milliarden Euro aus. Das sind 594 Millionen Euro mehr als vor einem Jahr. 2016 gaben die Kassen 38,5 Milliarden Euro für Arzneimittel aus. In den Vorjahren waren diese Ausgaben nach Zuwächsen von 9,4 Prozent je Versicherten in 2014 und 4 Prozent in 2015 stärker gestiegen. Foto: Elke Hinkelbein
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Rund zwei Jahren sprachen Bundesregierung, Wissenschaft, Gewerkschaften und Arzneimittelhersteller im „Pharmadialog“ über die wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Herausgekommen sind für die Industrie dabei Erleichterungen bei der Nutzenbewertung. Allerdings: Verlängert hat die große Koalition das Preismoratorium für Arzneimittel bis 2020. Ab 2018 wird eine Preisanpassung entsprechend der Inflationsrate eingeführt. Diesen Eingriff in die unternehmerische Handlungsfreiheit halten die Hersteller für verfassungswidrig. Auch die Zwangsrabatte gelten fort. Screenshot
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Mit der Arbeit des früheren CDU-Generalsekretärs Hermann Gröhe sind die Apotheker durchweg zufrieden. 22 Prozent der Apothekenteams benoten Gröhe in einer APOSCOPE-Umfrage mit „Gut“, 3,6 Prozent vergaben die Spitzennote „Sehr gut“. Doch der Gesundheitsminister hat nicht alle überzeugt: Immerhin 17,3 Prozent gaben nur ein „Ausreichend“, 9,3 Prozent sogar ein „Mangelhaft“. Und 2,1 Prozent sagen „Ungenügend“, 6, setzen. Die meisten Befragten (34,2 Prozent) gaben ein „Befriedigend“. Auf dem letzten Deutschen Apothekertag wurde der „Apothekenminister" mit kräftigem Beifall gefeiert. Foto: Christof Stache
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SPD-Professor Karl Lauterbach sorgte in der Apothekerschaft vor allem seit dem EuGH-Urteil stets für hohen Blutdruck. Maßgeblich an seinem Widerstand scheiterte das Rx-Versandverbot. Rasch hatte Lauterbach nach dem Luxemburger Richterspruch sein Nein zum Rx-Versandverbot zu Protokoll gegeben. Auf Betreiben Lauterbachs schmiedeten die SPD-Parteilinke und der Seeheimer Kreis eine unüberbrückbare Front. Jetzt muss Lauterbach in seinem Wahlkreis Köln-Mülheim/Leverkusen um seine Wiederwahl in den Bundestag fürchten. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - Das Ergebnis der Bundestagswahl schockt die Republik. Deutschland rückt nach rechts, die AfD schafft Unsicherheiten, die noch lange nachhallen werden. Die Jahrzehnte gewohnte Zuverlässigkeit und Berechenbarkeit deutscher Bundesregierungen ist vorerst dahin. Niemand kann vorhersehen, wie die Regierungsbildung ausgeht. Aber eines scheint klar: Für die Apotheker sinkt die Wahrscheinlichkeit auf Durchsetzung eines raschen Rx-Versandverbots – egal, wer das Bundesgesundheitsministerium demnächst führen wird. Wer kümmert sich jetzt um die Apotheker, fragt Lothar Klein in seinem Kommentar.
Nicht nur der Einzug der AfD in den Bundestag verändert die politische Landschaft. Vielleicht stärker noch als die rechtspopulistische Partei wird die überraschende Schwäche der Union die nächste Legislaturperiode prägen. Angela Merkel (CDU) ist als personifizierte Konstante der deutschen Politik angeschlagen. Die Diskussion über die Ursachen des zweit schlechtesten Wahlergebnisses der Nachkriegszeit hat gerade erst begonnen.
Vor allem bei der bayerischen CSU brennen alle Alarmlichter. Niemand weiß, wohin das am Ende führt. Klar ist aber, dass Merkel und die Union die Bedingungen für die neue Bundesregierung nicht mehr diktieren können. Das macht die anstehende Koalitionssuche noch komplizierter als sie ohnehin schon ist.
Aller Voraussicht nach, wird es daher Monate brauchen, bis die neue Bundesregierung ihre Arbeit aufnehmen kann. Am 15. Oktober wählt Niedersachsen einen neuen Landtag. Es bleibt abzuwarten, wie das Ergebnis der Bundestagswahl darauf ausstrahlt. Erst danach werden sich die Parteien intensiv mit der Sondierung der Koalitionsoptionen befassen.
Die SPD hat sich vorerst selbst aus der Regierungsbildung verabschiedet. Ob die Verweigerung politisch klug ist und vor allem Bestand hat, bliebt abzuwarten. Scheitert der Versuch zur Bildung einer Jamaika-Koalition von Union, FDP und Grünen wird der Druck auf die Sozialdemokratie wachsen. Nicht auszuschließen ist daher, dass es am Ende doch noch zu einer Großen Koalition kommt – dann womöglich ohne Angela Merkel und Martin Schu
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