Vor Gematik: Kassen starten mit „eRezept Deutschland“ APOTHEKE ADHOC, 14.12.2020 11:56 Uhr
Berlin - Noch bevor die Gematik mit den bundesweit gültigen eRezept zur Jahresmitte 2021 an den Markt geht, preschen schon mal die großen Ersatzkassen mit dem sogenannten „eRezept Deutschland“ vor. In einem gemeinsamen Projekt machen sich die Krankenkassen Barmer, DAK-Gesundheit und die Techniker Krankenkasse (TK) auf den Weg, ihr eRezept-Tool Rezept auszurollen. Ab dieser Woche stehen die entsprechenden Apps der Krankenkassen den Versicherten zur Verfügung. Anfang des kommenden Jahres kommen die Hanseatische Krankenkasse (HEK) und BIG direkt gesund dazu.
Allerdings ist das „eRezept Deutschland“ damit nicht bundesweit gültig und verpflichtend, sondern nur bei den diesem Projekt angeschlossenen Ärzten und Apotheken einsatzfähig. Den Auftrag für die bundesweite Einführung des eRezept hat der Gesetzgeber der Gematik erteilt. Mitte 2021 will die Gematik ihr eRezept vorstellen und testen, bevor es 2021 verpflichtend eingeführt wird.
Entscheidet sich der Versicherte der am „eRezept Deutschland“ Kassen für dessen Nutzung, bekommt er es von den teilnehmenden Ärzten in Form eines QR-Codes auf das Smartphone geschickt. Diesen QR-Code kann der Patient bei am Projekt teilnehmenden Apotheken einscannen lassen und so das Rezept einlösen. Möglich ist auch, den Code an eine Apotheke weiterzuleiten und sich das Medikament liefern zu lassen, komplett kontaktlos.
„Mit der Einführung des eRezepts gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung unseres Gesundheitswesens. Das eRezept vernetzt Patienten, Ärzte und Apotheker und bringt den Versicherten viele Vorteile. Es ist wesentlich komfortabler und auch sicherer als die Papierversion“, so Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied der Barmer. Thomas Bodmer, Mitglied des Vorstands der DAK-Gesundheit, ergänzt: „Die Corona-Pandemie hat uns den Nutzen der Digitalisierung sehr klar gezeigt. Das elektronische Rezept kann dazu beitragen, Kontakte zu reduzieren, zum Beispiel im Rahmen von Folgeverordnungen, sowie die Versorgung der Zukunft nachhaltig zu verbessern.“
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