Aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hieß es damals, der Bundesdatenschutzbeauftragte habe richtigerweise reklamiert, dass es in Bezug auf gewisse Daten eine organisatorische Trennung von Datenerhebung und -verwaltung einerseits und Datennutzung andererseits geben müsse. „Durch Fusion von Dimdi (Verwaltung) und BfArM (Datennutzung) wäre das punktuell nicht der Fall gewesen“, räumte ein BMG-Sprecher ein. Man wolle das Problem „im guten Einvernehmen“ mit dem Datenschutzbeauftragten für jeden Einzelfall lösen.
Zuletzt hatte Spahn das BfArM weiter mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) aufgewertet. Die bisherige Datenaufbereitungsstelle wurde zu einem Forschungsdatenzentrum weiterentwickelt und an das BfArM angedockt. Alle Gesundheitsdaten der Bevölkerung werden von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt und über eine „Vertrauensstelle“ pseudonymisiert. Erfasst werden auch die Daten aller Apotheken und alle Daten der Verordnung und der Arzneimittelabgabe.
Das DVG war datenschutzrechtlich ebenfalls umstritten, weil die Gesundheitsdaten an die neue zentrale Forschungsstelle übermittelt werden, ohne dass der Patient widersprechen kann. Das Forschungsdatenzentrum soll damit 30 Jahre und länger arbeiten können, wenn es etwa um den Kampf gegen Demenz, Krebs oder andere Erkrankungen mit einer langen symptomfreien Zeit geht. Besonders umstritten war die erleichterte Nutzung von Abrechnungsdaten der Krankenkassen für die Forschung. Kürzlich hatte Spahn dazu die Details in einer Verordnung vorgelegt.
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