Bundesrat

Versandverbot soll Gesetz werden

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Bayern ist dem sächsischen Gesetzesantrag zum Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beigetreten. Die beiden Freistaaten haben den Antrag gemeinsam in den Bundesrat eingebracht, der jetzt als Drucksache vorliegt. Die Bundesländer berufen sich im Antrag zur „Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß“ auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2003.

Die Antragsteller warnen vor den negativen Folgen des unbeschränkten Versandhandels und bieten eine Ausnahmeregel für Patienten an, die auf eine Zustellung ihrer Medikamente angewiesen sind. Der Antrag sieht Änderungen des Arzneimittelgesetzes (AMG), des Apothekengesetzes (ApoG) und der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vor.

Die Antragsteller zielen vor allem auf das EuGH-Urteil vom 11. Dezember 2003 ab und fordern eine Beschränkung des Versandhandels auf OTC-Präparate. Dies sei angesichts eines signifikanten Anstiegs der Arzneimittelfälschungen erforderlich. Verbraucher sowie die Strafverfolgung könnten auf diese Weise illegale besser von legalen Anbietern unterscheiden.

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Abgabestellen in Drogeriemärkten sei zudem eine faktische Ausweitung des Versandhandels eingetreten, deren Umfang noch nicht absehbar sei. Die Antragsteller befürchten „schwer überschaubare Varianten mit von Dritten betriebenen Diensten“.

In dem Verbot soll ein besonderes Botensystem die Ausnahme bilden: Apotheken dürfen nicht mobilen und älteren Patienten sowie Kunden, die weit von der nächsten Apotheke entfernt wohnen oder berufstätig sind, ihre Medikamente nach wie vor nach Hause liefern - die Boten müssen aber pharmazeutisch geschultes Personal sein.

Der Gesetzesantrag soll zunächst in den Ausschüssen des Bundesrats diskutiert werden. Passiert die Initiative die Länderkammer, muss sich der Bundestag damit befassen. Um dem gemeinsamen Gesetzesantrag mehr Gewicht zu verleihen, überlege Bayern derzeit, den eigenen Entschließungsantrag zurückzuziehen, sagte eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums gegenüber APOTHEKE ADHOC. Dies sei aber noch nicht endgültig entschieden und könne notfalls auch noch während der Ausschusssitzung am 3. September geschehen, so die Sprecherin.

Bislang haben Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen angekündigt, die Initiativen zum Rx-Versandverbot zu unterstützen. Die Bundesregierung und das Gesundheitsministerium sehen hingegen keinen Handlungsbedarf.

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