Versandapotheken

DocMorris: Keine Geschenke für Neukunden

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Berlin -

Die niederländische Versandapotheke DocMorris versucht mit vielen Methoden, Neukunden zu gewinnen. Einigen hat das Landgericht Köln nun einen Riegel vorgeschoben: Die Richter haben auf Antrag der Apothekerkammer Nordrhein eine einstweilige Verfügung ausgesprochen, die es DocMorris unter anderem verbietet, für die 20-Euro-Prämie werben, die Kunden erhalten, wenn sie an einem Arzneimittelcheck teilnehmen.

Auch bei der Neukundengewinnung durch Patienten muss DocMorris zurückrudern: Das Gericht untersagte der Versandapotheke, für die Werbung neuer Kunden Hotelgutscheine im Wert von rund 150 Euro oder eine kostenlose ADAC-Jahresmitgliedschaft im Wert von 44,50 Euro auszuloben oder zu gewähren.

Auch den Gutschein in Höhe von 5 Euro für das erstmalige Einlösen eines Rezeptes haben die Richter verboten.

Auch die Werbeaussage „Jetzt die Hausapotheke auffüllen. Europas größte Onlineapotheke versendet kostenlos“ haben die Richter untersagt. Denn in die Hausapotheke gehören vor allem OTC-Präparate – doch nur die erste Bestellung und Bestellungen mit rezeptpflichtigen Präparaten sind tatsächlich kostenlos. Ansonsten werden 4,95 Euro fällig, außer der Warenwert liegt bei mehr als 25 Euro.

Das Gericht untersagte der Versandapotheke zudem, mit Preisgegenüberstellungen zu werben, wenn es sich bei dem höheren Preis um die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers handelt – und nicht um einen tatsächlich zuvor verlangten Preis.

Schließlich soll DocMorris künftig den Grundpreis eines Arzneimittels in unmittelbarer Nähe zum Endpreis angeben.

Das Landgericht hat die einstweilige Verfügung bereits Ende September ausgesprochen. Schon Ende August hatte das Gericht die 20-Euro-Prämie verboten und DocMorris ein Ordnungsgeld von 150.000 Euro aufgebrummt.

Getan hat sich bei DocMorris wenig: Die Versandapotheke wirbt auch weiterhin mit der 20-Euro-Prämie, dem Hotelgutschein und der unverbindlichen Preisempfehlung.

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