Kommentar

Kein Briefkasten für Apotheker

, Uhr
Berlin -

Mit Sicherheit wird in den Koalitionsverhandlungen nicht allzu lange

über Apotheken gesprochen – wenn überhaupt. Allenfalls ein

unverbindliches Bekenntnis zur inhabergeführten Apotheke wird es mit

etwas Glück in den Koalitionsvertrag schaffen – das tut nicht weh und

verpflichtet zu nichts. Ein heißes Thema wie das Pick-up-Verbot wird

diesmal jedenfalls niemand anfassen: Zu groß ist die Gefahr, dass man

sich verbrennt. Dabei wäre der Gesetzgeber nach wie vor gefragt. Nicht

weil Pick-up am Markt an Bedeutung gewonnen hätte, sondern weil das

Apothekenrecht allmählich zur Farce verkommt.

Weil sich Justiz- und Innenministerium ein Pick-up-Verbot seinerzeit nicht zutrauten, ließen Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und die Experten in den Fraktionen das Thema fallen wie eine heiße Kartoffel.

Allzu groß war die Angst, es mit Klagen wütender Pick-up-Betreiber zu tun zu bekommen, die sich durch ein Verbot in ihrer Berufsausübungsfreiheit eingeschränkt fühlen würden. Am Ende sollten die Apotheker konkrete Beweise bringen, dass Pick-up tatsächlich die Arzneimittelsicherheit gefährdet.

Die Apotheker selbst müssen alle möglichen Einschränkungen ihrer Berufsausübungsfreiheit hinnehmen – und zwar anscheinend nur deshalb, weil sie jenen regulären Versorgungsweg darstellen, an den der Gesetzgeber dachte, als er die Vorschriften vor vielen Jahren formulierte. Versandhandel und Pick-up waren damals weit weg – und sind es für die Verantwortlichen heute offenbar immer noch.

Dabei geht es nicht nur um mögliche Gefahren für das Wohl der Patienten. Im Saarland hat jetzt ein Gerichtsurteil eindrücklich gezeigt, wie wackelig und willkürlich der Rechtsrahmen noch ist: Wer seinen Briefkasten als Rezeptsammelstelle genehmigen lassen muss, nur weil er den Boten und nicht DHL zum Patienten schickt, für den gelten die Pflichten der Apotheker und nicht die Privilegien der Versandapotheker. Wer an seine Patienten vor Ort denkt und nicht neue Kundenkreise in ganz Deutschland erschließen will, der steht offensichtlich einfach auf der falschen Seite.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Bald dann auch mit CardLink
Gedisa: App und Portal mit Shop-Funktion
Streit um Gesundheitsdaten auf Plattformen
OTC via Amazon: Generalanwalt sieht keinen Datenverstoß
Mehr aus Ressort
194 Mitglieder wollen Vertragswerk retten
WHO-Pandemieabkommen: Neuer Entwurf, neue Verhandlungen
Protest gegenüber vom Parteibüro
Verbandschef plakatiert gegen SPD-Minister
Änderung des Krankenhausgesetzes
Thüringen: Weg frei für Klinikreform

APOTHEKE ADHOC Debatte