Apothekenbetriebsordnung

Union mit Bahr zufrieden

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Berlin -

Die Unionsfraktion ist mit der Kabinettvorlage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zufrieden. „Ich freue mich, dass das BMG bei dem jetzt vorgelegten Entwurf viele meiner Bedenken berücksichtigt und in etlichen Punkten Kompromisslösungen formuliert hat“, sagte Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU). Auch in der neuen Version gibt es aus Sicht des CSU-Gesundheitsexperten aber noch Änderungsbedarf.

 

Singhammer hatte zuvor moniert, dass geringere Anforderungen an Filialapotheken bei Rezepturen und Notdienst die Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum gefährden könnten. In der neuen Vorlage, die Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) am Mittwoch seinen Kabinettskollegen vorstellen will, sind solche Erleichterungen nicht mehr enthalten.

„Insbesondere bei der Rolle der Filialapotheken, der Ausstattung der Apotheken mit Fachliteratur und Prüfgeräten, aber auch bei den Auflagen zur Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln sind erhebliche Verbesserungen erzielt worden“, so Singhammer.

Ein Kritikpunkt ist aus Sicht des Unionspolitikers allerdings geblieben: „Im weiteren Verfahren werden wir prüfen, ob noch andere Präzisierungen – etwa bei der Definition von apothekenüblichen Dienstleistungen – erreicht werden können.“ Für solche Änderungen bleiben noch zwei Möglichkeiten: die Kabinettsrunde am Mittwoch und die voraussichtlich im März folgende Besprechung der Verordnung im Bundesrat.

„Es ist wichtig, dass wir Politik für und nicht gegen die Apotheker machen“, so Singhammer. „Denn wir wollen den Erhalt der gewachsenen Strukturen und der mittelständischen freiberuflichen Apotheken.“

 

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