Kliniksubventionen

Privatkliniken gehen in Berufung

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Berlin -

Der Rechtsstreit um die Finanzierung kommunaler Krankenhäuser in Deutschland geht weiter. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) will nach seiner

Niederlage vor dem Landgericht Tübingen in Berufung gehen.

Die Privatkliniken wehren sich mit ihrer Musterklage gegen den Kreis Calw gegen die in Deutschland weit verbreitete Praxis, dass Städte und Kreise ihre Kliniken finanziell unterstützen. Die Privaten sehen darin einen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht. Doch das Landgericht Tübingen hatte im kurz vor Weihnachten verkündeten Urteil keine Bedenken gegen die Subventionen.

Die endgültige Entscheidung über die Berufung müsse zwar noch der Vorstand treffen, der am 23. Januar wieder zusammenkomme, sagte BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Doch das sei nur noch eine formale Abstimmung.

Der Prozess würde in nächster Instanz vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt. Es gilt aber als sicher, dass der Grundsatzstreit erst in höchster Instanz entschieden wird. Das Urteil dürfte nach Einschätzung von Experten Auswirkungen für Hunderte Kliniken in ganz Deutschland haben, wo es ähnliche Subventionen gibt.

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