Spahn: Kabinett soll Fernrezepte für Apotheken freigeben APOTHEKE ADHOC, 28.01.2019 14:47 Uhr
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Zur Abstimmung: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legt seinen GSAV-Entwurf im Kabinett vor. Foto: Andreas Domma
Berlin - Das Kabinett soll am kommenden Mittwoch über das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) entscheiden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seinen Entwurf am vergangenen Freitag eingebracht. Mit dem Gesetz will die Regierung auf die „Vorkommnissen mit verunreinigten und gefälschten Arzneimitteln“ reagieren und Maßnahmen für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung getroffen. Die Apotheker bekommen neue Regeln für die Importquote und das Recht, Rezepte von Online-Ärzten zu bedienen.
Mit einer Lockerung im Arzneimittelgesetz (AMG) zum Thema Fernbehandlung reagiert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf einen Beschluss des Ärztetages. Das Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung in Berufsordnung wurde damit aufgehoben. Eine Videosprechstunde ist danach im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird. Der Patient muss auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt werden.
Damit Apotheken solche Rezepte künftig auch sorgenfrei abwickeln können, wird das Verbot der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel, wenn vor der Verschreibung offenkundig kein direkter Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat, aufgehoben. Ziel dieser Öffnung ist laut Kabinettsentwurf, den Patienten zukünftig „mit der Fort- und Weiterentwicklung telemedizinischer, digitaler, diagnostischer und anderer vergleichbarer Möglichkeiten eine dem anerkannten Stand medizinischer Erkenntnisse entsprechende ärztliche Versorgung anbieten zu können“.
Da entsprechende Änderungen des Berufsrechts in einigen Bundesländern bereits erfolgt sind, sei das Abgabeverbot bei ausschließlicher Fernbehandlung nicht mehr sachgerecht. Es geht also um die „Herstellung der Rechtseinheit und Rechtssicherheit“. Zugleich diene sie dem Fortschritt der Digitalisierung im Gesundheitsbereich.
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