Kommentar

Riskanter Poker um OTC-Freiwahl

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Eigentlich könnten die deutschen Apotheker froh sein: Die Apothekenpflicht gilt für alle wichtigen OTC-Arzneimittel, und das damit verbundene Selbstbedienungsverbot grenzt die Offizin eindeutig gegenüber Drogerien und Supermärkten ab. Das ist nicht überall in Europa so. Doch Angriffe kommen wie so oft aus den eigenen Reihen.

Ein Pharmazeut aus Nordrhein-Westfalen würde verschreibungsfreie Medikamente am liebsten in die Freiwahl stellen. Wer will, kann sich ja beim Bezahlen beraten lassen. Der Apotheker hofft auf mehr Umsatz, wohlwissend dass die Kollegen vermutlich schnell mitziehen würden. An der Apothekenpflicht will er dagegen bewusst nicht rütteln.

Dass das System aber schnell ins Wanken geraten könnte, zeigt das Beispiel easyApotheke: Dort gilt schon heute das Prinzip: Abgegeben wird am HV-Tisch, bezahlt an der Kasse. Könnten sich Kunden künftig im Selbstbedienungs-Parcours auch mit Aspirin, Prospan und Voltaren eindecken und mit ihrem Einkaufskorb einfach am Tresen vorbeischieben, würde die Beratung endgültig zur freiwilligen Angelegenheit. In Großbritannien klagen Verbraucherschützer schon heute, dass in Supermärkten der Kauf von OTC-Arzneimitteln nur durch die Augen der Kassierer „kontrolliert“ wird.

Eine Freigabe würde außerdem schnell Begehrlichkeiten bei Rossmann, Schlecker & Co wecken. Denn das, was Apotheken dann leisten, könnten die Drogeriemarktketten auch irgendwie organisieren. Die fachkundige Beratung könnte beispielsweise an einem Telefon im Markt geleistet werden.

Der Vorstoß ist also gefährlich. Flankierende Regeln, die eine Selbstbedienung für OTC-Arzneimittel in kontrollierte Bahnen lenken könnten, gibt es im heutigen Apothekenrecht nicht. Und mit dem Wettbewerbsrecht lassen sich bekanntermaßen immer neue Türen öffnen.

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