Rezeptsammelstellen

Versandhandel darf nicht lokal sein

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Berlin -

Pick-up-Stellen gelten als verlängerter Arm des Versandhandels, für den so manche Regel aus dem deutschen Apothekenrecht nicht gilt. Ein Apotheker aus dem Saarland musste jetzt die Erfahrung machen, dass eine Versandhandelserlaubnis kein Freibrief für das Rezeptsammeln in Gewerbebetrieben ist. Solange das Geschäft auf lokaler Basis betrieben wird, kann aus Sicht des Landgerichts Saarbrücken von Versandhandel keine Rede sein.

Der Apotheker hatte Ende April im Schalterraum einer Kreissparkasse einen Briefkasten eingerichtet, um Rezepte einzusammeln. Im gleichen Haus befindet sich eine Arztpraxis. Die Rezepte sollten in Liefertüten gesteckt, die Box einmal am Tag geleert werden. Die Medikamente wollte der Apotheker über den Botendienst ausliefern.

Noch bevor das Modell Fahrt aufnehmen konnte, zog ein benachbarter Apotheker vor Gericht. Der Betreiber des Briefkastens argumentierte, die Box sei keine Rezeptsammel-, sondern vielmehr eine Pick-up-Stelle: Deren Zulässigkeit begründete er mit seiner Versandhandelserlaubnis; insofern sei die Installation in einem Gewerbebetrieb auch nicht nach Apothekenbetriebsordnung zu beanstanden.

Die Richter ließen sich nicht überzeugen: Sie sahen in dem Briefkasten in der Sparkasse eine Rezeptsammelstelle. Zum Versandhandel gebe es große Unterschiede: So sollte im Versand typischerweise ein möglichst großer Kundenkreis angesprochen werden, der sich nicht nur auf die örtliche Nähe beschränke. Im Gegenteil: Gerade außerhalb des Einzugsgebiets sollten Neukunden gewonnen werden.

Der Apotheker dagegen habe nach eigenem Bekunden die Box zunächst auf den Zuspruch der Kundschaft in der ländlichen Gegend testen wollen. „Dies spricht entscheidend gegen das Betreiben einer Pick-up-Stelle im Rahmen des Versandhandels“, so die Richter.

Für eine Rezeptsammlung spreche zudem der Standort: Im Haus und in der unmittelbaren Nähe hätten sich Ärzte niedergelassen. Auch Ausstattung (Liefertüten) und Prozesse (Botendienst) sprechen demnach gegen eine Pick-up-Stelle. Außerdem habe es keinen Hinweis auf ein Sortiment an rezeptfreien Arzneimitteln gegeben.

Der Apotheker hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt und angekündigt, einen neuen Standort zu suchen. Die Sparkasse jedenfalls hat nicht auf das Urteil gewartet: Schon nach einem Tag wurde die Box auf Initiative der Bank wieder entfernt.

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