AOK-Bundesverband

Rabattverträge: AOK fordert Lieferreserven für drei Monate

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Berlin -

Die AOK hat bundesweit eine neue Ausschreibung für Rabattarzneimittel angekündigt: Diese umfasst 120 Fachlose mit insgesamt 119 Wirkstoffen. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2020. Darin will die AOK die Hersteller verpflichten, Reserven für drei Monate Lieferzeit anzulegen. Außerdem will die AOK auf menschenwürdige und umweltgerechte Produktionsbedingungen achten. Hersteller, die dagegen verstoßen, sollen aus den Rabattverträgen wieder rausfliegen.

„Die Corona-Pandemie zeigt überdeutlich, wie sehr die Arzneimittelversorgung in Europa von den weltweiten, krisenanfälligen Produktions- und Lieferketten der global aufgestellten Pharmaindustrie abhängig ist“, so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Chefverhandler für die bundesweiten Arzneimittelrabattverträge der Gesundheitskasse. Die AOK begrüße daher das Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die Liefersicherheit wichtiger Medikamente in der EU zu stärken. Um das zu erreichen, brauche es Anreize, an denen die Arzneimittelhersteller nicht vorbei könnten, so Bauernfeind anlässlich der heute gestarteten Ausschreibung zur 24. Tranche der bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge.

„Ab sofort werden wir die Arzneimittelhersteller mit unseren Rabattverträgen verpflichten, als Absicherung gegen Produktions- oder Lieferausfälle dauerhaft Arzneimittelreserven für drei Monate anzulegen. Erst im letzten Vertragsquartal darf dieser Lagerbestand aufgebraucht werden“, so die AOK. Zudem werde die AOK ihren Beitrag leisten, die auf Kosten der Menschen und der Umwelt entstehenden Angebotsvorteile in der Lieferkette durch klare Haftungsregelungen abzubauen. Wolle ein Unternehmen einen Rabattvertrag mit der AOK schließen, müsse es zukünftig sicherstellen, dass weder seine eigene Produktion noch die seiner Zulieferer die Gesundheit der Beschäftigten oder die Umwelt gefährdeten. „Kurz gesagt: Wer nicht liefert oder die vor Ort geltenden Arbeitsschutz- oder Umweltstandards nicht einhält, riskiert, den laufenden Vertrag unmittelbar zu verlieren und seine Chancen mit Blick auf künftige Ausschreibungen aufs Spiel zu setzen", so Bauernfeind.

„Arzneimittelrabattverträge sind ein starkes und in dieser Form derzeit einzigartiges Steuerungsinstrument." Mit den veränderten Vorrats-, Produktions- und Umweltauflagen im Rahmen der aktuellen AOK-Ausschreibung, so Bauernfeind, entwickle man die Verträge gezielt weiter in Richtung Versorgungssicherheit. Eine Ausschreibung zu fünf antibiotischen Wirkstoffen sei für diesen sehr spezifischen Markt bereits in Vorbereitung, so Bauernfeind weiter. In dieser Ausschreibung sollen die Versorgungssicherheit sowie die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards zusätzlich gestärkt werden. „Wir setzen zudem auf eine EU-weite Initiative während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, mit der die Pharmaunternehmen in die Pflicht genommen werden. Es muss dort im Interesse der Versicherten darum gehen, die marktnahe Produktion durch entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen umweltgerecht zu fördern.“

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